EU Inc. nimmt Gestalt an: Neue Unternehmensform soll Gründung in Europa vereinfachen
Eine neue Gesellschaftsform soll es Unternehmen in der Europäischen Union künftig erleichtern, grenzüberschreitend tätig zu werden. Die Mitgliedstaaten haben sich dazu auf eine gemeinsame Position zur geplanten „EU Inc.“ verständigt. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Vorgesehen ist ein vollständig digitales Registrierungsverfahren, das innerhalb von 48 Stunden abgeschlossen werden soll. Die Kosten dafür sollen höchstens 100 Euro betragen. Nach der Anmeldung könnten Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit im gesamten europäischen Binnenmarkt ausüben.
Arbeitnehmerrechte bleiben ein zentraler Streitpunkt
Noch nicht abschließend geklärt ist, wie die Mitbestimmung von Beschäftigten geregelt werden soll, wenn eine Firma in mehreren Mitgliedstaaten tätig ist. Dabei geht es unter anderem um die Beteiligung von Arbeitnehmern in Betriebsräten. Europäische Gewerkschaftsverbände sehen die Gefahr, dass Unternehmen gezielt Länder mit geringeren arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften für ihren Unternehmenssitz auswählen könnten.
Mitgliedstaaten erhalten Handlungsmöglichkeiten
Bei den Mitbestimmungsregeln orientiert sich der Vorschlag grundsätzlich an dem Land, in dem die Gesellschaft offiziell registriert ist. Das geht aus einer Mitteilung des Rates der Europäischen Union hervor. Überschreitet ein Unternehmen bei seiner Tätigkeit in einem weiteren Mitgliedstaat bestimmte Schwellenwerte für die Arbeitnehmerbeteiligung, soll dieser Staat jedoch eingreifen können. Auf diese Weise soll die Einhaltung der geltenden Vorgaben gewährleistet werden.
Weniger Bürokratie als Ziel der Reform
Mit der geplanten Rechtsform verfolgt die EU das Ziel, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit europäischer Unternehmen zu verbessern und ihre Wettbewerbsposition zu stärken. Bislang müssen Firmen, die innerhalb des Binnenmarktes expandieren wollen, unterschiedliche nationale Gesellschaftsformen und rechtliche Anforderungen berücksichtigen. Die Vielzahl der Regelungen in den 27 Mitgliedstaaten kann den Verwaltungsaufwand erhöhen und zusätzliche Kosten verursachen. Eine einheitliche Unternehmensform soll diese Hindernisse verringern.
Nächste Schritte im Gesetzgebungsverfahren
Bevor die EU Inc. eingeführt werden kann, benötigen die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament eine gemeinsame Fassung des Gesetzes. Die EU-Kommission strebt an, das Verfahren noch im laufenden Jahr abzuschließen. Das Parlament dürfte bereits im kommenden Monat seine Position zu den Plänen beschließen.

