Gebäudetyp E: Ein neuer Ansatz für kostengünstigeres Bauen
In Deutschland fehlt es an Wohnungen, die für breite Bevölkerungsschichten bezahlbar sind. Ein neuer gesetzlicher Ansatz soll dazu beitragen, den Wohnungsbau wirtschaftlicher und effizienter zu gestalten: der sogenannte Gebäudetyp E. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Die Abkürzung steht für „einfach“ und beschreibt ein Baukonzept, bei dem auf bestimmte Komfortmerkmale verzichtet werden kann. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und Bundesbauministerin Verena Hubertz, beide SPD, haben dazu einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorgestellt.
Welche Standards künftig entfallen könnten
Das Vorhaben soll es Bauherren ermöglichen, mit Bauunternehmen rechtssicher niedrigere Ausstattungsstandards zu vereinbaren. Denkbar wären beispielsweise geringere Deckenstärken, eine kleinere Anzahl an Steckdosen oder Treppenhäuser ohne Heizung. Durch solche Anpassungen könnten die Baukosten nach Schätzungen um zehn bis 15 Prozent sinken.
Unberührt bleiben sollen hingegen die grundlegenden Anforderungen an die Sicherheit und Gesundheit der Bewohner. Dazu gehören insbesondere der Brandschutz und die Wohngesundheit.
Ministerinnen werben für mehr Spielraum
Hubig sieht in der geplanten Regelung eine Möglichkeit, Bauvorhaben von unnötigen Zusatzkosten zu entlasten. Das Gesetz ermögliche „Bauen ohne teure Extras“. Auch Hubertz spricht sich für mehr Entscheidungsfreiheit bei der Gestaltung von Gebäuden aus. Mit dem neuen Modell „geben wir Bauherren, Bauunternehmen und Käuferinnen die Freiheit zurück, auf unnötigen Schnickschnack zu verzichten“. Gleichzeitig stellte Hubig klar, dass Sicherheitsanforderungen und die Gesundheit der Bewohner nicht beeinträchtigt werden sollen.
Verzögerungen bei der politischen Abstimmung
Ursprünglich sollte der Entwurf bereits im Sommer vorliegen. Dies hatten die beiden Ministerinnen im Juli angekündigt. Innerhalb der schwarz-roten Regierungskoalition kam es jedoch zu Differenzen über einzelne Punkte der geplanten Regelung.
Im Mittelpunkt der Diskussion stand unter anderem die Frage, welche Rolle der Gebäudetyp E künftig einnehmen soll. Während eine Seite ein einfacheres Bauen als allgemeinen Standard etablieren möchte, wurde auch darüber beraten, das Modell als besondere Möglichkeit im Vertragsrecht zu verankern.
Bauwirtschaft fordert einen neuen Grundstandard
Aus der Immobilienbranche kommt die Forderung, vereinfachte Bauweisen künftig stärker zum Regelfall zu machen. Aygül Özkan, Hauptgeschäftsführerin des Verbands Zentraler Immobilien Ausschuss, spricht sich für einen verlässlichen Mindeststandard aus, der zugleich eine gute Wohnqualität sicherstellt.
„Es muss ein Basisstandard gelten, der ein guter Standard ist. Zum Beispiel einen guten Schallschutz bietet, guten Komfort, natürlich die Sicherheitsaspekte. Aber wer dann mehr will, der kann das vertraglich sozusagen hochregeln“, sagte Özkan.

