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Frankreich beschließt Sterbehilfe: Nationalversammlung stimmt Gesetzesreform mit Mehrheit zu

  • vor 3 Tagen
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Nach der geplanten Neuregelung sollen Patient künftig die Möglichkeit erhalten, eine tödlich wirkende Substanz eigenständig und unter medizinischer Aufsicht einzunehmen. Ist eine eigenständige Einnahme aufgrund des Gesundheitszustands nicht mehr möglich, dürfen Ärzt oder Pflegekräfte das Mittel verabreichen. Die aktive Sterbehilfe soll dabei ausdrücklich nur in Ausnahmefällen zulässig sein. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Klare medizinische und persönliche Bedingungen


Der Gesetzentwurf definiert genaue Voraussetzungen für die Anwendung. Demnach muss eine Erkrankung ein fortgeschrittenes oder finales Stadium erreicht haben und mit erheblichen körperlichen oder psychischen Leiden verbunden sein, die sich nicht wirksam behandeln oder lindern lassen. Zudem darf Sterbehilfe ausschließlich erfolgen, wenn der Wunsch von der betroffenen Person in urteilsfähigem Zustand eindeutig geäußert wurde. Eine einmal getroffene Entscheidung ist nicht bindend – sie kann jederzeit zurückgenommen werden.


Breite Zustimmung in der Bevölkerung


Die geplante Reform stößt in Frankreich auf große Unterstützung. Laut einer IFOP-Umfrage vom Februar sprach sich nahezu neun von zehn Befragten dafür aus, einen rechtlichen Rahmen für aktive Sterbehilfe zu schaffen. Auch unter Ärzt überwiegt die Zustimmung. Zu diesem Ergebnis kam eine weitere Erhebung des Instituts, die im Auftrag eines Vereins durchgeführt wurde, der sich für das Recht auf Sterbehilfe engagiert.


Gewissensfreiheit für medizinisches Personal


Ähnlich wie beim Schwangerschaftsabbruch sieht das Gesetz eine Gewissensklausel vor. Ärztinnen und Ärzte können die Mitwirkung an einer Sterbehilfe aus persönlichen oder ethischen Gründen ablehnen. In diesem Fall sind sie jedoch verpflichtet, die betroffenen Patient an andere geeignete Ansprechpartner weiterzuvermitteln.


Politische Bedeutung der Reform


Die Neuregelung zählt zu den wichtigsten gesellschaftspolitischen Vorhaben von Präsident Macron. Trotz deutlicher Kritik aus konservativen politischen Reihen sowie des Widerstands der katholischen Kirche konnte sich der Gesetzentwurf letztlich durchsetzen.


Zustimmung im Parlament


Kurz vor Beginn der Sommerpause billigte die Nationalversammlung in Paris den Gesetzestext in ihrer abschließenden Sitzung am Mittwochabend. Wie bereits in den vorherigen drei Lesungen sprach sich eine Mehrheit der Abgeordneten für die Vorlage aus. Das Ergebnis fiel erneut ähnlich aus: 291 Parlamentarier stimmten dafür, 241 dagegen.

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