Führerschein-Reform: Neue Regeln sollen Ausbildung vereinfachen und Kosten senken
Der Weg zum Führerschein könnte in Deutschland künftig deutlich flexibler und günstiger werden. Der Bundestag hat mit der Mehrheit der CDU/CSU-SPD-Koalition erste gesetzliche Änderungen auf den Weg gebracht. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Neben weniger Verwaltungsaufwand für Fahrschulen sind neue Möglichkeiten zum Üben, digitale Lernangebote und angepasste Prüfungsregeln vorgesehen.
Allerdings ist das Reformvorhaben noch nicht vollständig beschlossen. Sowohl die Gesetzesänderungen als auch eine ergänzende Verordnung des Bundesverkehrsministeriums benötigen noch die Zustimmung des Bundesrats. Dessen nächste Sitzung ist für den 20. November angesetzt.
Mehr Flexibilität beim Lernen: Theorieunterricht soll digitaler werden
Wer den Führerschein erwerben möchte, könnte sich künftig einen Teil des bisherigen Pflichtprogramms sparen. Zumindest die Anwesenheit in einem klassischen Unterrichtsraum soll nicht länger vorgeschrieben sein.
Stattdessen sollen Fahrschulen selbst entscheiden können, in welchem Umfang sie digitale Lernmöglichkeiten einsetzen. Denkbar sind beispielsweise Onlinekurse oder spezielle Lern-Apps. Gleichzeitig sollen bisherige Vorschriften zur Ausstattung der Unterrichtsräume und zur festgelegten Reihenfolge einzelner Themen entfallen.
Auch die Theorieprüfung steht vor einer Überarbeitung. Der umfangreiche Fragenkatalog soll verkleinert und das Bewertungssystem vereinfacht werden.
Während falsche Antworten bislang abhängig von der jeweiligen Frage mit zwei bis fünf Fehlerpunkten bewertet werden, soll künftig grundsätzlich jede Aufgabe einen Punkt zählen. Eine wichtige Ausnahme bleibt bestehen: Fragen mit besonderer Bedeutung für die Verkehrssicherheit müssen weiterhin richtig beantwortet werden.
Praktische Ausbildung: Individuelles Können statt fester Stundenzahl
Bislang müssen Fahrschülerinnen und Fahrschüler zwölf besondere Ausbildungsfahrten absolvieren. Dazu gehören unter anderem Fahrten auf Autobahnen, Überlandstrecken und bei Dunkelheit. Jede dieser Einheiten dauert 45 Minuten.
Diese starre Vorgabe soll künftig wegfallen. Statt einer einheitlichen Mindestanzahl sollen Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer stärker berücksichtigen können, wie sicher die jeweiligen Lernenden bereits unterwegs sind.
Wer bestimmte Fahrsituationen schnell beherrscht, könnte dadurch weniger zusätzliche Unterrichtseinheiten benötigen. Bei größerem Übungsbedarf wären weiterhin entsprechend viele Fahrstunden möglich.
Mit der Familie ans Steuer: Private Übungsfahrten sollen erlaubt werden
Eine der auffälligsten Neuerungen betrifft das praktische Fahren außerhalb der Fahrschule. Nach dem Vorbild von Ländern wie Österreich und Luxemburg soll auch Deutschland die sogenannte Laienausbildung ermöglichen.
Dabei dürfen Fahrschülerinnen und Fahrschüler unter bestimmten Voraussetzungen gemeinsam mit "einer nahestehenden Person" üben. Als Begleitung kommen beispielsweise Eltern oder Großeltern infrage.
Bevor solche privaten Übungsfahrten stattfinden dürfen, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
Die theoretische Führerscheinprüfung wurde erfolgreich bestanden.
Mindestens sechs praktische Fahrstunden in einer Fahrschule wurden bereits absolviert.
Auch für die Begleitpersonen sind Anforderungen vorgesehen. Sie müssen ein bestimmtes Mindestalter erreicht haben, ausreichend lange im Besitz einer Fahrerlaubnis sein und dürfen nur eine begrenzte Anzahl an Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg aufweisen.
Die Einführung soll zunächst nicht bundesweit verpflichtend erfolgen. Vielmehr sollen die Bundesländer die Möglichkeit erhalten, das neue Ausbildungsmodell im Rahmen einer fünfjährigen Erprobungsphase zu testen.
Mehr Durchblick bei Fahrschulpreisen und Prüfungsergebnissen
Nach den Reformplänen sollen Fahrschulen künftig ihre Preise sowie die Erfolgsquoten ihrer Fahrschülerinnen und Fahrschüler im Internet veröffentlichen. Auf diese Weise könnten angehende Führerscheinbesitzer leichter erkennen, welche Angebote für sie infrage kommen.
Zusätzlich ist vorgesehen, den bürokratischen Aufwand der Fahrschulen zu verringern. Zahlreiche bisher vorgeschriebene Dokumentationen und Aufzeichnungen sollen entfallen. Damit soll mehr Zeit für die eigentliche Ausbildung bleiben.
Führerschein für 3.400 Euro: Wie groß könnte die Ersparnis ausfallen?
Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums kostet der Erwerb eines Führerscheins der Klasse B derzeit durchschnittlich rund 3.400 Euro.
Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) stellte in einem Gespräch mit der Welt mögliche Einsparungen von mehreren Hundert Euro in Aussicht. Unter besonders günstigen Umständen könnten Fahrschülerinnen und Fahrschüler demnach sogar bis zu 1.000 Euro weniger bezahlen.
Ob diese Entlastung tatsächlich erreicht wird, hängt unter anderem davon ab, wie Fahrschulen die neuen Freiheiten nutzen und wie viele professionelle Fahrstunden im Einzelfall weiterhin erforderlich sind.
Führerscheinkosten steigen stärker als die allgemeine Inflation
Zahlen des Statistischen Bundesamtes verdeutlichen, wie stark sich die Fahrausbildung in den vergangenen Jahren verteuert hat.
Zwischen 2021 und 2024 legten die Kosten für den Führerscheinerwerb jährlich stärker zu als die allgemeinen Verbraucherpreise.
Besonders deutlich zeigt sich der Unterschied im Jahr 2024:
Preisentwicklung 2024 | Anstieg gegenüber 2023 |
Führerscheinkosten | +5,8 % |
Verbraucherpreise insgesamt | +2,2 % |


