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Gericht kippt Verbot: Rechtsextremes Magazin „Compact“ darf weiter erscheinen

Ein Verbot, das für große politische und gesellschaftliche Diskussionen gesorgt hatte, wurde nun aufgehoben: Das rechtsextremistische Magazin „Compact“ darf weiterhin erscheinen. Diese Entscheidung traf das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin-


Damit widersprachen die Richterinnen und Richter der Maßnahme, die im Sommer 2024 durch die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) veranlasst worden war. Sie hatte das Verbot mit dem Versuch begründet, gegen rechtsextreme Strukturen vorzugehen.


Vorläufige Aufhebung wurde nun bestätigt


Bereits im Eilverfahren im August 2024 hatte das Bundesverwaltungsgericht das Verbot zunächst ausgesetzt. Diese vorläufige Entscheidung ermöglichte es dem Magazin, trotz des eingeleiteten Verbots weiterhin veröffentlicht zu werden. Die aktuelle Gerichtsentscheidung bestätigt nun die damalige Einschätzung – diesmal jedoch im Hauptsacheverfahren.


Zuständigkeit des Gerichts und rechtlicher Hintergrund


Der 6. Senat in Leipzig, der für Verfahren dieser Art zuständig ist, traf nun das endgültige Urteil. In erster und letzter Instanz prüft er Klagen gegen Vereinsverbote – eine Sonderrolle im deutschen Rechtssystem.


Einschätzung des Innenministeriums


Die ursprüngliche Entscheidung des Innenministeriums stützte sich auf Erkenntnisse des Verfassungsschutzes. Demnach sei die „Compact“-Magazin GmbH ein „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“, wie das Ministerium erklärte. Schon Ende 2021 wurde das Unternehmen als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und steht seither unter Beobachtung der Sicherheitsbehörden.


Der Streit um Grundrechte und Staatsgefährdung


Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, ob die Inhalte des Magazins noch vom Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt sind – oder ob sie verfassungsfeindlich sind und somit über diesen Schutz hinausgehen. Maßgeblich war dabei laut Gericht, ob verfassungswidrige Inhalte das Gesamtbild des Mediums prägen. Nur wenn dies der Fall wäre, ließe sich ein Verbot aufrechterhalten.

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