top of page

Gerichtsbeschluss zur AfD: Verfassungsschutz darf Partei vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen

  • 26. Feb.
  • 2 Min. Lesezeit

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD bis auf Weiteres nicht als gesichert rechtsextremistisch bewerten. Diese vorläufige Einschränkung geht auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln zurück. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Nach Auffassung der Richter muss die Behörde zunächst das Hauptsacheverfahren abwarten, bevor eine abschließende Bewertung mit entsprechender Außenwirkung vorgenommen werden darf.


Öffentliche Kommunikation ebenfalls untersagt


Mit dem Beschluss ist nicht nur die formale Einstufung betroffen. Auch eine öffentliche Mitteilung über eine entsprechende Bewertung ist dem Verfassungsschutz vorerst untersagt. Das Gericht gab dem Eilantrag der AfD im Kern statt. Allerdings ist die Entscheidung noch nicht endgültig: Eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster ist möglich.


Einschätzung des Gerichts zur inhaltlichen Frage


In der Begründung wird deutlich, dass das Gericht durchaus Anhaltspunkte für problematische Bestrebungen innerhalb der Partei sieht. Es gebe ausreichende Hinweise darauf, dass innerhalb der AfD Aktivitäten gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgt würden. Gleichzeitig heißt es jedoch, diese prägten die Partei insgesamt "nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann". Damit stellt das Gericht klar: Einzelne Strömungen oder Akteure reichen nach seiner Bewertung nicht aus, um der gesamten Partei eine eindeutig verfassungsfeindliche Ausrichtung zuzuschreiben.


Frühere Bewertung durch den Verfassungsschutz


Bereits im vergangenen Jahr war der Verfassungsschutz nach längerer Prüfung zu einer anderen Einschätzung gelangt. Damals wurde die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die Behörde erklärte seinerzeit, der Verdacht, die Partei verfolge Ziele gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, habe sich erhärtet und „in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet“.


Juristische Schritte der AfD


Gegen diese Bewertung setzte sich die AfD juristisch zur Wehr. Sie erhob Klage sowie einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Köln, dem Sitz der Bundesbehörde. Ziel war es, dem Verfassungsschutz gerichtlich untersagen zu lassen, die Partei entsprechend einzuordnen und zu behandeln. In der Folge gab die Behörde eine sogenannte Stillhalte-Zusage ab. Das bedeutete, dass sie bis zu einer gerichtlichen Klärung darauf verzichtet, die AfD öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung zu bezeichnen.

bottom of page