Glyphosat-Vergleich in den USA: Bayer und Monsanto streben umfassende Einigung im milliardenschweren Rechtsstreit an
- vor 4 Stunden
- 1 Min. Lesezeit
Der Leverkusener Chemie- und Pharmakonzern Bayer hat im langjährigen US-Rechtskonflikt um seinen glyphosathaltigen Unkrautvernichter einen weitreichenden Schritt unternommen. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Die amerikanische Tochtergesellschaft Monsanto einigte sich auf eine umfassende Lösung, die sowohl bereits eingereichte Klagen als auch potenzielle zukünftige Verfahren abdecken soll. Ziel ist es, den komplexen Rechtsstreit dauerhaft zu befrieden.
Hintergrund: Vorwürfe und unterschiedliche Bewertungen
Im Zentrum der Auseinandersetzung stehen Vorwürfe, das Herbizid Glyphosat könne Krebs auslösen. Zahlreiche Kläger:innen machen geltend, ihre Erkrankungen stünden im Zusammenhang mit dem Wirkstoff, der unter anderem im Produkt Roundup vertrieben wird. Für zusätzliche Brisanz sorgte die Einschätzung der zur World Health Organization gehörenden Internationale Krebsforschungsagentur. Diese hatte Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft. Andere Gremien innerhalb der WHO sowie europäische Behörden teilten diese Bewertung jedoch nicht.
Finanzielle Auswirkungen für den Konzern
Die nun getroffene Sammelvereinbarung hat erhebliche finanzielle Konsequenzen. Nach Unternehmensangaben steigen die Rückstellungen und sonstigen Verpflichtungen für Rechtsstreitigkeiten deutlich an – von bislang 7,8 Milliarden Euro auf rund 11,8 Milliarden Euro. Darüber hinaus wurden weitere, vertrauliche Einigungen erzielt, um zusätzliche Glyphosat-Verfahren beizulegen. In einzelnen Prozessen war Monsanto bereits zu Schadenersatz verurteilt worden, in anderen Fällen wiederum sprach die Justiz das Unternehmen frei. Schon in der Vergangenheit hatte der Konzern Milliardenbeträge für Vergleiche aufgebracht.
Zustimmung der Kläger:innen erforderlich
Bevor die Einigung endgültig wirksam wird, muss ein zuständiges Gericht in den USA den Vergleich bestätigen. Bestandteil des Verfahrens ist auch die Information aller betroffenen Kläger:innen. Diese erhalten die Möglichkeit, die Vereinbarung abzulehnen. Sollte eine größere Zahl von Beteiligten nicht zustimmen, behält sich der Konzern einen Rückzug vor. Bayer-Vorstandschef Anderson äußerte sich jedoch zuversichtlich: „Wir erwarten, dass fast alle Kläger einschlagen“



