Handgepäck ohne Extra-Kosten: Verbraucherschützer gehen gegen Airlines wegen versteckter Gebühren vor
- Redaktion Mittagsmagazin

- 3. Aug. 2025
- 1 Min. Lesezeit
Verbraucherschützer:innen werfen mehreren Fluggesellschaften vor, ihre Kund:innen in die Irre zu führen. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Nach Ansicht der Verbraucherzentralen ist es verpflichtend, dass Airlines ein „angemessenes Maß an Handgepäck“ ohne zusätzliche Kosten transportieren.
Abmahnungen und Klagen
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat bereits zahlreiche Fluggesellschaften abgemahnt – darunter auch Ryanair. „Gegen easyJet, Wizz Air und Vueling Airlines haben wir darüber hinaus Klagen eingereicht, weil sie aus unserer Sicht unzulässige Gebühren einstreichen und somit Verbraucher täuschen, was die Flugpreise angeht“, erklärte vzbv-Vorständin Ramona Pop.
Forderung nach klaren EU-Regeln
Der Verband fordert, dass die Europäische Union einheitliche und verbindliche Regelungen zu Größe und Gewicht von kostenfreiem Handgepäck festlegt. Nur so könnten Reisende vor unvorhergesehenen Zusatzkosten geschützt werden.
Rechtliche Grundlage: Urteil des EuGH
Das Vorgehen der Verbraucherschützer:innen ist Teil einer europaweiten Initiative. Dabei stützen sie sich unter anderem auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2014. Dieses Urteil besagt, dass Handgepäck ein grundlegender Bestandteil der Beförderung von Passagieren ist und daher nicht als kostenpflichtige Zusatzleistung betrachtet werden darf – vorausgesetzt, die Gepäckstücke entsprechen üblichen Größen- und Gewichtsbeschränkungen sowie den geltenden Sicherheitsvorgaben.


