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Heimliche Nacktaufnahmen: Justizministerin Hubig will Strafbarkeitslücke in Saunen und Spas schließen

Menschen, die in Saunen, Wellnessanlagen oder ähnlichen Einrichtungen ohne ihr Einverständnis gefilmt werden, sollen künftig bessere rechtliche Möglichkeiten erhalten. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Bundesjustizministerin Stefanie Hubig setzt sich dafür ein, dass Betroffene in solchen Fällen gerichtlich vorgehen können. Klar sei für sie: „Voyeuristische Nacktaufnahmen von anderen sind inakzeptabel, auch dann, wenn sie an öffentlichen Orten entstehen, in der Sauna, am Badesee oder im Spa“.


Digitale Grenzverletzungen und bestehende Lücken


Zwar seien viele Spielarten des sogenannten digitalen Voyeurismus bereits strafbar, etwa das heimliche Fotografieren unter Kleidung. Doch ausgerechnet Aufnahmen in öffentlich zugänglichen Saunen oder Spas fielen bislang nicht darunter. Genau hier sehen Fachleute und Politikerinnen ein Problem. Hubig bringt es so auf den Punkt: „Darin sehen viele eine Schutzlücke – was ich teile.“


Klare Regeln statt Grauzonen


Nach Auffassung der Ministerin braucht es moderne strafrechtliche Vorgaben, die mit den technischen Möglichkeiten Schritt halten. Ziel sei es, eindeutige Regelungen zu schaffen, ohne Alltagsverhalten zu kriminalisieren. Entscheidend sei eine präzise Abgrenzung: „Natürlich geht es nicht um beiläufiges Fotografieren, es geht uns um digitale Spanner-Aufnahmen.“


Rückhalt aus den Ländern


Für ihr Vorhaben kann Hubig auf Unterstützung aus mehreren Bundesländern bauen. Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen planen eine Initiative im Bundesrat, um heimliche Nacktaufnahmen ausdrücklich unter Strafe zu stellen. Die Vorstellung des Projekts ist für Anfang der Woche angekündigt.


Was schon heute verboten ist


Bereits jetzt greift das Strafrecht, wenn intime Lebensbereiche verletzt werden. Wer ohne Erlaubnis in Wohnungen, Umkleiden oder Toiletten filmt oder fotografiert, muss mit Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren rechnen. Zusätzlich können Betroffene ihr Recht am eigenen Bild geltend machen und gerichtlich durchsetzen, dass entsprechende Aufnahmen gelöscht werden.

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