Hoffnung auf Gerechtigkeit: EU will Verjährung von Kindesmissbrauch abschaffen
- Redaktion Mittagsmagazin
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Ein bedeutender Schritt im Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern könnte bald Realität werden: Das Europäische Parlament berät heute über weitreichende Maßnahmen zum besseren Schutz von Minderjährigen vor sexueller Gewalt. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Keine Verjährung mehr für Täter
Im Zentrum der geplanten EU-Verordnung steht eine grundlegende Veränderung: Künftig sollen schwere Straftaten gegen Kinder – wie sexueller Missbrauch und Ausbeutung – nicht mehr verjähren. Ein solcher Schritt würde die rechtliche Stellung von Opfern deutlich stärken, denn sie könnten auch nach vielen Jahren noch Anzeige erstatten. „Es würde gleichzeitig bedeuten, dass sich die Täter niemals sicher fühlen können“, erklärt Lena Düpont (CDU), innenpolitische Sprecherin der EVP-Fraktion, gegenüber BILD. Düpont war maßgeblich an der Ausarbeitung der Position beteiligt, die heute Mittag im Parlament zur Abstimmung steht.
Alarmierende Zahlen und dringender Handlungsbedarf
Der Druck, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, ist groß. In Brüssel geht man davon aus, dass etwa jedes fünfte Kind in Europa im Laufe seines Lebens eine Form sexueller Gewalt erlebt. Allein im Jahr 2023 wurden in der Europäischen Union rund 1,3 Millionen Verdachtsfälle gemeldet. Die Behörden sicherten mehr als 3,4 Millionen Bild- und Videoaufnahmen mit Missbrauchsdarstellungen.
Einheitliche Mindeststrafen und besserer Opferschutz
Im Rahmen der Reformpläne wird auch diskutiert, die Strafrahmen europaweit anzugleichen. Höhere Mindeststrafen sollen ein einheitliches Vorgehen gegen Täter sicherstellen. Darüber hinaus ist ein europaweites Netz von Anlaufstellen für Betroffene vorgesehen, um Beratung und Unterstützung niedrigschwellig zugänglich zu machen. Auch neue Formen digitaler Kriminalität stehen im Fokus: Inhalte, die mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt werden und Missbrauchsszenarien darstellen, sollen umfassend erfasst werden – sowohl was Produktion und Weiterverbreitung, als auch den bloßen Besitz betrifft.
Rückstand bei bisherigen Richtlinien
Besorgniserregend ist: Selbst bestehende Regelungen aus dem Jahr 2011 sind in einigen Mitgliedsstaaten noch immer nicht vollständig umgesetzt. Laut einem Bericht der EU-Kommission, der BILD vorliegt, gibt es vor allem im Strafrecht noch erheblichen Nachholbedarf. Der Reformdruck steigt – zum Schutz der Schwächsten in unserer Gesellschaft.