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Härtere Strafen für Einsatz von K.o.-Tropfen: Bundesjustizministerium plant Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren

Wer in Zukunft bei Raub oder sexuellen Übergriffen K.o.-Tropfen einsetzt, muss mit deutlich strengeren Konsequenzen rechnen. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Das Bundesjustizministerium plant eine Anpassung der rechtlichen Bewertung dieser Substanzen.


Bisherige Gesetzeslage


Nach aktueller Rechtslage gelten K.o.-Tropfen nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches. Das bedeutet: Werden sie eingesetzt, handelt es sich formal nicht um eine besonders schwere Form von Raub oder sexuellem Übergriff. Die üblichen Strafen lagen bisher meist bei rund drei Jahren Haft.


Neue Regelung soll Mindeststrafe erhöhen


Der nun vorgesehene Gesetzentwurf sieht vor, dass der Einsatz von K.o.-Tropfen künftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet wird. Damit soll die Gesetzeslücke geschlossen und der Einsatz solcher Substanzen als besonders schwerwiegende Straftat anerkannt werden.


"Frauen werden gezielt mit Substanzen wie K.o.-Tropfen betäubt, um ihnen sexuelle Gewalt anzutun. Solche Taten müssen hart bestraft werden. Deshalb müssen wir das Strafrecht anpassen und verschärfen. Unser Rechtsstaat muss Betroffenen von schweren Übergriffen fest zur Seite stehen und zugleich ein klares Signal an die Täter senden: Diese Taten werden konsequent verfolgt und streng bestraft", erklärt Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig.

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