Häusliche Gewalt steigt weiter: Neuer BKA-Bericht zeigt dramatische Entwicklung und alarmierende Opferzahlen
- Redaktion Mittagsmagazin

- 23. Nov.
- 1 Min. Lesezeit
Im Jahr 2024 registrierte die Polizei rund 266.000 Betroffene häuslicher Gewalt – etwa 10.000 mehr als noch ein Jahr zuvor. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Das zeigt die aktuelle Lagebeschreibung des Bundeskriminalamts, die am Freitag veröffentlicht wurde.
Tötungsdelikte: Zahl leicht gesunken, doch Lage bleibt ernst
Im gesamten Bundesgebiet verloren 308 Frauen und Mädchen im vergangenen Jahr durch Gewalt ihr Leben. Bei 191 Fällen stammten die Tatverdächtigen aus dem unmittelbaren sozialen Umfeld der Opfer. Obwohl die Gesamtzahl der Tötungsdelikte im Vergleich zu 2023 (340 Fälle) gesunken ist, bleibt der Anteil weiblicher Opfer erschreckend hoch: 85 Prozent der vollendeten Partnerschaftstötungen richteten sich gegen Frauen.
Partnerschaftsgewalt dominiert das Gesamtbild
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) betonte bei der Präsentation des Berichts, dass ein Großteil der Gewalt im Kontext von Partnerschaften stattfinde. Die Statistik verzeichnet rund 171.000 Betroffene partnerschaftlicher Übergriffe; davon waren nahezu 136.000 Frauen oder Mädchen.
Auch im Bereich innerfamiliärer Gewalt wurden 2024 knapp 95.000 Personen erfasst. Die Daten basieren auf der polizeilichen Kriminalstatistik und bilden bereits die bekannten Fälle ab – die tatsächliche Zahl dürfte laut Expert:innen weit höher liegen.
Politik warnt vor Dramatik der Zahlen
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) machte deutlich, dass der leichte Rückgang bei einigen Deliktbereichen nicht als Entspannung der Lage missverstanden werden dürfe. Durchschnittlich würden jede Stunde etwa 15 Frauen durch ihren (Ex-)Partner Opfer von Gewalt – eine Zahl, die sie als „alarmierend“ bezeichnete.
Hohe Zahl schwerster Gewalt – überwiegend durch vertraute Personen
Insgesamt wurden 859 Frauen und Mädchen Opfer eines versuchten oder vollendeten Tötungsdelikts. In 68 Prozent der Fälle kannten die Opfer die Tatperson – sei es aus Partnerschaft, Familie, Freundeskreis oder direktem sozialen Umfeld.


