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IP-Adressen-Speicherung geplant: Neue Maßnahmen sollen Kindesmissbrauch im Netz wirksamer bekämpfen

Die Zahl der registrierten Fälle von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen bleibt weiterhin alarmierend hoch. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Um Täter besser verfolgen zu können, kündigte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) am Donnerstag in Berlin eine neue Regelung an: Künftig sollen IP-Adressen verpflichtend gespeichert werden. Dadurch erhielten die Sicherheitsbehörden mehr Handlungsmöglichkeiten, erklärte er.


Vorstellung des Lageberichts


Zusammen mit dem Präsidenten des Bundeskriminalamts, Holger Münch, und der Missbrauchsbeauftragten des Bundes, Kerstin Claus, stellte Dobrindt das aktuelle BKA-Lagebild vor. Die darin enthaltenen Daten sind erschreckend:

  • 16.354 Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern

  • 1.191 Fälle von sexualisierter Gewalt gegen Jugendliche


"Die Zahlen sind zu hoch"


Dobrindt machte deutlich, dass die erfassten Fälle nur einen Teil des Problems zeigen: Die Zahlen seien "zu hoch", schon weil von einem großen Dunkelfeld ausgegangen werden müsse. Auch BKA-Chef Münch betonte das Ausmaß des Leids: Jeder einzelne Fall bedeute schwerste Folgen für die Betroffenen. Besonders besorgniserregend: In mehr als der Hälfte aller Fälle bestand bereits ein persönlicher Kontakt zwischen Opfern und Tatverdächtigen.


Tatorte im Internet


Ein erheblicher Teil der Delikte findet inzwischen im digitalen Raum statt. Der Bericht nennt unter anderem:

  • Livestreaming von Übergriffen

  • Cybergrooming, also das gezielte Ansprechen von Kindern im Netz

  • Sextortion: Erpressung durch die Androhung, intime Aufnahmen weiterzugeben

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