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Klage gegen Verfassungsschutz: AfD wehrt sich juristisch gegen Einstufung als rechtsextrem

Nachdem der Bundesverfassungsschutz die AfD offiziell als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft hat, hat die Partei rechtliche Schritte eingeleitet. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Beim Verwaltungsgericht in Köln reichte sie sowohl eine Klage als auch einen Eilantrag ein. Ziel ist es, dem Inlandsgeheimdienst per Gerichtsbeschluss zu verbieten, die Partei weiterhin unter dieser Klassifizierung zu führen.


Eingriff in den politischen Wettbewerb


Die juristischen Vertreter der AfD kritisieren die Maßnahme des Verfassungsschutzes scharf. Sie sprechen von einem „rechtswidrigen“ Vorgehen und einem „Eingriff in den demokratischen Wettbewerb“, vor allem mit Blick auf die bevorstehenden Wahlen auf Landes- und kommunaler Ebene. „Durch das vermeintlich neutrale Siegel einer staatlichen Stelle – immerhin eines Geheimdienstes“ – drohe ein nicht mehr wiedergutzumachender Schaden bei Wählern.


Eilverfahren in doppelter Ausführung


Um eine rasche gerichtliche Entscheidung zu erzwingen, beantragte die AfD nicht nur ein reguläres Eilverfahren, sondern zusätzlich ein beschleunigtes Verfahren – ein sogenanntes „Eil-Eil-Verfahren“. Damit will die Partei den Verfassungsschutz dazu bringen, die neue Einstufung vorläufig nicht weiter zu kommunizieren. Sollte der Nachrichtendienst dieser Forderung nicht freiwillig nachkommen, verlangt die AfD einen Hängebeschluss, der ihn zum Stillschweigen verpflichtet, bis über den Eilantrag entschieden wurde.


Bisheriger Status: Verdachtsfall


Zuvor war die AfD vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall geführt worden. Es gab Hinweise auf verfassungsfeindliche Tendenzen, die sich laut Behörde inzwischen „in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet“ hätten. Bereits gegen diese frühere Bewertung hatte die Partei rechtlich vorzugehen versucht.


Noch offene Verfahren und politische Debatten


Im vergangenen Jahr hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die Klage der AfD gegen die Einstufung als Verdachtsfall abgewiesen. Die Partei legte daraufhin Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein – eine Entscheidung steht noch aus. Die AfD kritisiert, dass der Verfassungsschutz die jüngste Hochstufung vollzogen hat, ohne das Ergebnis des laufenden Verfahrens abzuwarten.


Diskussionen über Konsequenzen


Auch innerhalb anderer Parteien wird weiterhin intensiv diskutiert, welche politischen Konsequenzen die Hochstufung nach sich ziehen soll. Im Raum steht unter anderem die Möglichkeit eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD. Ein solches Verfahren kann jedoch ausschließlich durch Bundestag, Bundesrat oder die Bundesregierung in Gang gesetzt werden.

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