Klage gescheitert: Arbeitsgericht bestätigt Abtreibungsverbot für Lippstädter Chefarzt
- Redaktion Mittagsmagazin

- 11. Aug.
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Im Rechtsstreit um ein innerbetriebliches Abtreibungsverbot hat der Chefarzt eines Lippstädter Klinikums eine Niederlage erlitten. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Das Arbeitsgericht Hamm entschied am Freitag, die Klage des Mediziners gegen eine interne Weisung des Zusammenschlusses „Klinikum Lippstadt – Christliches Krankenhaus“ zurückzuweisen.
Hintergrund: Verbot nach Klinikfusion
Der 67-jährige Gynäkologe Joachim Volz war jahrzehntelang am Evangelischen Krankenhaus Lippstadt tätig. Dort führte er gemeinsam mit seinem Team in besonderen medizinischen Fällen Schwangerschaftsabbrüche durch. Nach der Übernahme durch einen katholischen Träger im Februar 2025 wurde ihm dies jedoch generell untersagt – selbst in Situationen schwerer Fehlbildungen des ungeborenen Kindes. Die Klinik gestattet seitdem nur noch Eingriffe, wenn „Leib und Leben der Schwangeren in Gefahr sind“.
Gericht: Träger darf Weisung erteilen
Richter Klaus Griese erklärte, dass der Arbeitgeber „zu beiden Maßnahmen berechtigt“ sei. Eine ausführliche schriftliche Begründung soll noch folgen. Das Abtreibungsverbot gilt zudem nicht nur für die Arbeit im Krankenhaus, sondern schließt auch die Privatpraxis des Arztes in Bielefeld – rund 50 Kilometer entfernt – mit ein. Auch hier scheiterte Volz mit seiner Klage.
Einschätzung eines Rechtsexperten
Der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing bewertete das Urteil als konsequent: „Es war abzusehen, dass der Arbeitnehmer vor Gericht keinen Erfolg haben würde“, sagte er gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Nach seinen Worten könne ein Beschäftigter nicht eigenmächtig entscheiden, welche Leistungen er erbringt. Nur Weisungen, die unzumutbar sind, müsse er nicht befolgen. Der Jurist fügte hinzu: „Das ist mehr ein Prozess für die Medien als für die Gerichte.“


