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Lachgas- und K.O.-Tropfen-Verbot geplant: Bundesregierung will Jugendliche vor Partydroge schützen

In den letzten Jahren hat sich Lachgas (chemisch: Distickstoffmonoxid) immer stärker als Rauschmittel in der Partyszene etabliert. Doch der Konsum ist nicht harmlos: Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat mehrfach betont, dass erhebliche gesundheitliche Gefahren bestehen können. Besonders Jugendliche und Kinder sollen nun besser geschützt werden. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Gesetzesvorhaben: Verkaufsverbot an Minderjährige


Die Bundesregierung arbeitet daran, den Zugang zu Lachgas für unter 18-Jährige gesetzlich zu untersagen. Ein entsprechender Gesetzentwurf aus dem Haus der Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wurde am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet und wird demnächst dem Bundestag vorgelegt. Die endgültige Entscheidung wird nach der parlamentarischen Sommerpause erwartet. Auch Warkens Vorgänger Karl Lauterbach (SPD) hatte einen ähnlichen Vorschlag vorgelegt, der jedoch nicht mehr umgesetzt wurde.


Strengere Regeln auch für chemische K.O.-Mittel


Neben dem geplanten Lachgas-Verbot soll auch der Verkauf von Substanzen eingeschränkt werden, die als chemische K.O.-Tropfen bekannt sind. Diese werden mitunter für Straftaten wie sexuelle Übergriffe missbraucht. Ziel ist es, die Verfügbarkeit dieser Stoffe deutlich zu reduzieren und somit möglichen Missbrauch zu erschweren.

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