top of page

Lebenslange Haft: Gericht verurteilt Attentäter von Solingen zu Höchststrafe

Ein Gericht hat den aus Syrien stammenden Angeklagten Issa al H. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Zusätzlich wurde eine anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet, da die Richter eine besondere Schwere der Schuld erkannten.


Schuldfähigkeit und Geständnis


Bereits zu Beginn des Prozesses im Mai hatte der Angeklagte die Tat eingeräumt. Ein psychiatrisches Gutachten bestätigte, dass er voll schuldfähig ist.


Kurz vor Abschluss der Verhandlung meldete sich Issa al H. noch einmal selbst zu Wort. Als Begründung für sein Handeln gab er an, er habe es nicht ertragen können, dass in Deutschland getanzt werde, während gleichzeitig im Gazastreifen Kinder sterben. Sein Verteidiger Daniel Sprafke wies jedoch darauf hin, dass die wahren Hintergründe weiterhin unklar blieben und ein nachvollziehbares Motiv nicht erkennbar sei.


Einschätzung der Bundesanwaltschaft


Nach Auffassung der Bundesanwaltschaft war die Tat islamistisch geprägt. Die Anklage umfasste dreifachen Mord, zehnfachen versuchten Mord sowie die Mitgliedschaft in der Terrororganisation „Islamischer Staat“. Den Ermittlern zufolge sah der Angeklagte in den Feiernden in Solingen Vertreter der westlichen Gesellschaft und griff sie deshalb heimtückisch an.

bottom of page