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Maskenaffäre geprüft: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Jens Spahn ein

  • vor 1 Tag
  • 1 Min. Lesezeit

Seit Beginn der Corona-Pandemie steht die staatliche Beschaffung von Schutzmasken immer wieder in der Kritik. Besonders häufig wird dabei das damalige Vorgehen des Bundesgesundheitsministeriums unter der Leitung von Jens Spahn diskutiert. Nun hat die Generalstaatsanwaltschaft Berlin entschieden, in diesem Zusammenhang keine strafrechtlichen Ermittlungen einzuleiten. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Keine Hinweise auf strafbares Verhalten


Nach Angaben der Behörde ergab eine rechtliche Vorprüfung keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine mögliche Straftat. Wörtlich hieß es, die Prüfung habe „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat ergeben“. Aus diesem Grund sei gar kein formelles Ermittlungsverfahren eröffnet worden.


Beschaffung von Masken in der frühen Pandemiephase


Zu Beginn der COVID-19-Pandemie hatte das Bundesgesundheitsministerium große Mengen an Schutzmasken eingekauft. Ziel war es, die Versorgung von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Bevölkerung schnell sicherzustellen. Später geriet die Aktion jedoch wegen ihres enormen Umfangs sowie der entstandenen Kosten politisch und öffentlich unter Druck.


Berichte von Prüfern ausgewertet


Für ihre Bewertung griff die Staatsanwaltschaft auf mehrere Untersuchungen zurück. Dazu gehörten unter anderem die Analysen der Sonderermittlerin Margaretha Sudhof sowie Berichte des Bundesrechnungshof. Laut Behörde wurden diese Unterlagen insbesondere unter strafrechtlichen Gesichtspunkten ausgewertet.


Kritik am damaligen Vorgehen


Vor allem der Bericht von Sudhof sorgte zuvor für Diskussionen. Darin wird das Vorgehen des Ministeriums deutlich kritisiert. Unter anderem wird Spahn vorgeworfen, bei milliardenschweren Aufträgen zu teure Einkäufe ermöglicht, Personen aus seinem Umfeld bevorzugt und auf umfassende Bedarfsprüfungen verzichtet zu haben. Der CDU-Politiker weist diese Vorwürfe jedoch zurück.

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