Mehr Schutz für Kinder: EU verschärft Regeln für Spielzeugsicherheit und Onlinehandel
- Redaktion Mittagsmagazin
- 13. Apr.
- 2 Min. Lesezeit
Kinderspielzeug soll innerhalb der Europäischen Union künftig sicherer werden. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Vertreter:innen des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten haben sich auf ein neues Regelwerk geeinigt, das Kinder besser vor gesundheitsschädlichen Chemikalien schützen und Risiken beim Onlinehandel minimieren soll. Bevor die Regelung jedoch in Kraft treten kann, ist noch die Zustimmung des EU-Parlaments und des Rats der Mitgliedstaaten erforderlich.
Umsetzung ab 2029 geplant
Nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt beginnt eine Übergangsfrist von viereinhalb Jahren. Die neuen Vorgaben sollen frühestens ab dem Jahr 2029 vollständig gelten. Dieser Zeitraum soll der Industrie die Möglichkeit geben, die neuen Standards umzusetzen.
Verzicht auf gefährliche Substanzen
Ziel der Reform ist es, gefährliche Stoffe im Spielzeug gänzlich zu verbannen. Dazu zählen nicht nur bekannte Schadstoffe wie krebserregende oder fruchtbarkeitsschädigende Chemikalien. Erstmals wird auch der Einsatz sogenannter PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) untersagt – langlebige Substanzen, die sich sowohl in der Umwelt als auch im menschlichen Körper anreichern können. Darüber hinaus ist der Einsatz von Bioziden nur noch erlaubt, wenn das Spielzeug eindeutig für den Gebrauch im Freien vorgesehen ist.
Digitalisierung als Kontrollinstrument
Neu ist auch ein digitaler Produktpass, der für jedes Spielzeug verpflichtend sein soll, das in der EU verkauft wird. Die Informationen sollen über einen QR-Code abrufbar sein und sowohl Verbraucher:innen als auch Behörden detaillierte Sicherheitsdaten und Warnhinweise liefern. Dadurch wird es einfacher, Spielzeug auf Konformität mit den EU-Vorgaben zu überprüfen.
Onlinehandel im Visier der Reform
Bereits jetzt existieren EU-Vorgaben zur Spielzeugsicherheit, doch besonders im Onlinehandel und beim Umgang mit Chemikalien stieß die bisherige Richtlinie von 2009 an ihre Grenzen. Die neuen Bestimmungen sollen diese Schwachstellen nun schließen.
Online-Marktplätze und digitale Handelsplattformen werden künftig stärker in die Pflicht genommen. Sie müssen sicherstellen, dass nur gesetzeskonformes Spielzeug angeboten wird – auch dann, wenn es von Drittanbietern stammt.