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Mehr Schutz vor häuslicher Gewalt: Regierung plant elektronische Überwachung und strengere Auflagen

Familiengerichte sollen künftig erweiterte Möglichkeiten erhalten, um Menschen besser vor häuslicher Gewalt zu schützen. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der entsprechende Anpassungen im Gewaltschutzrecht vorsieht.


Elektronische Überwachung und Warnsysteme


Ein zentrales Element des Entwurfs ist der Einsatz elektronischer Fußfesseln für gewaltbereite Personen. Diese Maßnahme soll zeitlich begrenzt, aber bei anhaltender Gefährdungslage verlängerbar sein.


Betroffene sollen zudem ein zusätzliches Gerät erhalten können, das sie warnt, sobald sich eine Täterperson unbefugt nähert. Das System orientiert sich am spanischen Modell, bei dem automatisch Alarm ausgelöst wird, wenn definierte Sicherheitszonen verletzt werden.


Verpflichtende Trainings und Beratung


Darüber hinaus sollen Gerichte die Möglichkeit bekommen, verpflichtende Kurse wie Anti-Gewalt-Trainings anzuordnen. Bei Täterinnen und Tätern, die keinerlei Einsicht zeigen, können zusätzlich Beratungen zur Gewaltprävention verordnet werden.


Verschärfte Strafen und weitere Befugnisse der Gerichte


Der Entwurf sieht außerdem strengere Sanktionen vor: Wer gegen eine gerichtliche Schutzanordnung verstößt, muss künftig mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe rechnen – ein Jahr mehr als bisher.


Familiengerichte sollen außerdem Zugriff auf Informationen aus dem Waffenregister erhalten können, um Gefährdungen besser einschätzen zu können. Bevor die Neuerungen in Kraft treten, muss der Bundestag dem Gesetzentwurf noch zustimmen.

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