Mehr Spielraum: Weniger zahlen bei schlechtem Handynetz
- vor 13 Stunden
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Verbraucher:innen in Deutschland erhalten künftig mehr Handlungsspielraum, wenn ihr Handynetz dauerhaft zu wünschen übrig lässt. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Ein neues Regelwerk der Bundesnetzagentur schafft endlich Klarheit darüber, wie ein bereits seit 2021 bestehender Anspruch praktisch durchgesetzt werden kann. Bisher blieb dieses Recht weitgehend wirkungslos, da konkrete Vorgaben zur Anwendung fehlten.
Wann ein Anspruch besteht
In den Produktinformationsblättern von Mobilfunkverträgen ist festgelegt, welche maximale Datenübertragungsrate zu erwarten ist. Wird diese Leistung dauerhaft und spürbar unterschritten, kann das Konsequenzen haben. Entscheidend sind dabei „erhebliche, kontinuierliche und regelmäßig wiederkehrende Abweichungen bei der Geschwindigkeit“ zwischen der tatsächlichen Nutzung und den zugesicherten Werten.
Kritik aus der Branche
Nicht alle begrüßen die neuen Regelungen. Vertreter:innen der Telekommunikationsbranche äußern deutliche Vorbehalte. So bezeichnet der Geschäftsführer des Branchenverbandes VATM, Frederic Ufer, den politisch festgelegten Anspruch als „kaum praxistauglich“. Seiner Ansicht nach ist das vorgesehene Messverfahren zu kompliziert und könnte viele Nutzer:innen eher abschrecken. Außerdem sei es schwierig, die Vielzahl unterschiedlicher Nutzungssituationen exakt abzubilden, da äußere Einflüsse die Ergebnisse verfälschen können.
Messverfahren und mögliche Tricks
Tatsächlich besteht die Möglichkeit, Messergebnisse bewusst zu beeinflussen – etwa durch Standortwahl. Auch die Bundesnetzagentur ist sich dieses Problems bewusst und hat entsprechende Vorkehrungen getroffen. Nutzer:innen müssen unter anderem bestätigen, dass sie sich während der Messung im Freien befinden. Zusätzlich überprüft eine App die Position via GPS mit einer Genauigkeit von etwa 30 Metern. Wer versucht, die Messung etwa in Innenräumen zu manipulieren, riskiert daher, dass dies erkannt wird.


