Messerangriff auf Schülerin: 14-Jähriger verfolgt Mädchen und sticht mehrfach zu - nun das Urteil
Am 15. März verfolgt ein 14-Jähriger im englischen Cirencester eine Schülerin bis in ein Geschäft. Dort zieht er ein Messer, hält das Mädchen fest und sticht mehrfach auf sie ein. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Der Ladenbesitzer greift ein und wird dabei ebenfalls verletzt. Die Schülerin kann sich schließlich befreien und fliehen. Sie erleidet Verletzungen an Hals, Händen und Gesicht sowie Blutergüsse am Rücken. Der Jugendliche flüchtet zunächst, wird aber wenig später von der Polizei in der Nähe aufgegriffen. Das Messer hat er zu diesem Zeitpunkt nach Angaben der Ermittler noch in seiner Tasche.
Angriff offenbar vorbereitet
Täter und Opfer gingen auf dieselbe Schule. Nachdem die Schülerin seine Annäherungsversuche im Dezember 2025 zurückgewiesen hatte, soll der Jugendliche sie über gefälschte Social-Media-Accounts kontaktiert haben. Am Tattag soll er auf einem Parkplatz auf sie gewartet haben.
Folgen für das Opfer
Die körperlichen Verletzungen sind inzwischen verheilt. Die psychischen Folgen bleiben jedoch bestehen. In einer Erklärung vor Gericht berichtet die Schülerin von Angst und Nervosität. Hebe jemand in ihrer Nähe eine Hand, schrecke sie aus Sorge vor einem erneuten Angriff zurück.
In Albträumen durchlebt sie den Angriff immer wieder – teilweise an anderen Orten. Allein unterwegs zu sein, vermeidet sie inzwischen. „Ich sollte mich als Teenager in meiner eigenen Gegend nicht so fühlen müssen.“ Ermittler Ian Fletcher bezeichnete die Tat als Angriff, der „am helllichten Tag“ stattgefunden habe. Dass die Verletzungen nicht schwerer ausfielen, sei Glück gewesen.
Jugendgericht verhängt Auflagen
Der 14-Jährige bekannte sich unter anderem wegen vorsätzlicher Körperverletzung und des Besitzes einer Klingenwaffe im öffentlichen Raum schuldig.
Am Montag (21. September) fiel am Bristol Crown Court das Urteil gegen den 14-Jährigen. Das Jugendgericht ordnete ein zwölfmonatiges Rehabilitationsprogramm an. Zudem gilt drei Jahre lang eine Kontaktsperre. Der 14-Jährige darf sich dem Mädchen nicht nähern und keinen Kontakt zu ihr aufnehmen.

