Neuaufstellung in der Union: Kabinettsumbildung und Fraktionswechsel abgeschlossen
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Rund zwei Wochen nach dem Rückzug von Jens Spahn hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine neue Führung gewählt. In einer eigens während der parlamentarischen Sommerpause einberufenen Sitzung entschieden sich die Abgeordneten mit einer Zustimmung von 91,9 Prozent für den bisherigen Chef des Bundeskanzleramts, Thorsten Frei, als neuen Fraktionsvorsitzenden. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Parallel dazu nahm Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier mehrere personelle Veränderungen in der Bundesregierung vor. Mit der Ernennung von drei neuen Ministerinnen und Ministern ist die erste Kabinettsumbildung unter Bundeskanzler Friedrich Merz abgeschlossen. Dennoch stehen in der Bundesregierung und der Unionsfraktion weiterhin einzelne Personalentscheidungen aus.
Veränderungen im Verkehrsministerium
Für Patrick Schnieder endet die Zeit als Bundesverkehrsminister. Der CDU-Politiker erhielt seine Entlassungsurkunde und verlässt damit das Bundeskabinett. Seine Nachfolge tritt Steffen Bilger an, der bislang als Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion tätig war.
Gesundheitsministerium und Kanzleramt neu besetzt
Auch Nina Warken übernimmt künftig neue Aufgaben. Nach ihrer Entlassung als Bundesgesundheitsministerin wurde sie zur Leiterin des Bundeskanzleramts ernannt und ist damit die erste Frau in der Geschichte, die dieses Amt innehat.
An die Spitze des Bundesgesundheitsministeriums rückt der bisherige CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann. Die Funktion der Generalsekretärin übernimmt künftig Franziska Hoppermann.
Vereidigung erst nach der Sommerpause
Obwohl die neuen Regierungsmitglieder bereits offiziell ernannt wurden, erfolgt ihre Vereidigung erst mit der ersten Sitzung des Bundestages nach der parlamentarischen Sommerpause im September.
Bundeskanzler Friedrich Merz begründet dieses Vorgehen mit dem zusätzlichen finanziellen Aufwand, der entstehen würde, wenn der Bundestag ausschließlich für die Vereidigung während der Sommerpause einberufen werden müsste.
Das Grundgesetz legt fest, dass Ministerinnen und Minister „mit der Amtsübernahme“ den Eid vor dem Bundestag leisten. Üblicherweise geschieht dies unmittelbar nach ihrer Ernennung.

