top of page

News kompakt vom 20. Juni 2025

Hier sind die Kurznachrichten von „LSJonline am Morgen“ am 20. Juni 2025.


Diplomatie in Genf

Europa sucht im Iran-Konflikt nach friedlicher Lösung


Um eine weitere Eskalation im Nahen Osten zu verhindern, sind die Außenminister Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens zu Gesprächen mit dem Iran zusammengekommen. In Genf trafen sich Johann Wadephul (CDU) und seine Amtskollegen mit dem iranischen Außenminister Abbas Araghtschi, um über Teherans Atompolitik zu sprechen. Auch EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas war bei den Gesprächen anwesend. Die Initiative zielt darauf ab, Einfluss auf das iranische Atomprogramm zu nehmen – insbesondere mit Blick auf die angespannte Lage im Israel-Iran-Konflikt.


Parlamentsbeschluss

Sterbehilfe-Gesetz in Großbritannien vor Reform


Das britische Unterhaus hat mit deutlicher Mehrheit für einen Gesetzesentwurf gestimmt, der schwerkranken Erwachsenen in England und Wales künftig einen assistierten Suizid erlaubt – unter strengen Bedingungen. Wer voraussichtlich weniger als sechs Monate zu leben hat, könnte damit das Recht auf Sterbehilfe erhalten. Bisher war jegliche Beihilfe zum Suizid strafbar. Der Gesetzentwurf gilt als historischer Wendepunkt und wird nun dem Oberhaus zur Prüfung vorgelegt.


Mehr Personal geplant

Scholz-Büro soll acht Mitarbeitende umfassen


Der ehemalige Bundeskanzler Olaf Scholz soll nach dem Ende seiner Amtszeit ein Büro mit acht Mitarbeitern erhalten. Das geht aus einem Bericht hervor, der der dpa vorgelegt wurde und über den mehrere Medien berichteten. Obwohl dies mehr Personal ist als üblich, begründet das Finanzministerium die Maßnahme mit den besonderen Anforderungen durch die Entwicklungen während seiner Amtszeit, unter anderem wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine.


Wende im Strafverfahren

Freilassung im Mordfall Hanna angeordnet


Im Mordfall der Studentin Hanna aus Aschau kommt es zu einer überraschenden Entwicklung: Der verurteilte Angeklagte wird vorläufig aus der Haft entlassen. Das Landgericht Traunstein hält die Aussage des Hauptbelastungszeugen nicht mehr für glaubwürdig. "Ein dringender Tatverdacht besteht derzeit nicht mehr", so ein Sprecher des Gerichts. Der Bundesgerichtshof hatte das ursprüngliche Urteil aufgehoben. Eine neue Verhandlung ist für September angesetzt.

bottom of page