Pflicht zur Antwort: Jeder vierte junge Mann reagiert nicht auf Wehrdienst-Fragebogen
- 10. Mai
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Seit Januar erhalten alle Personen, die gerade das 18. Lebensjahr erreicht haben, Post vom Staat. Hintergrund ist die Erfassung möglicher Interessenten für den freiwilligen Wehrdienst. Während junge Frauen freiwillig antworten können, sind Männer gesetzlich verpflichtet, den Fragebogen auszufüllen. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Tausende Antworten bleiben aus
Nach Angaben aus dem Verteidigungsministerium wurden bis Ende April knapp 194.000 Schreiben mit Zugangsdaten verschickt. Dennoch blieb ein erheblicher Teil der Rückmeldungen aus. Etwa 72 Prozent der angeschriebenen Männer beantworteten den Fragebogen, rund 28 Prozent reagierten bislang nicht.
Nach Informationen des RND erklärte ungefähr die Hälfte der bisherigen Teilnehmer, grundsätzlich Interesse an einem mindestens sechsmonatigen freiwilligen Wehrdienst zu haben.
Geldstrafe bei Verweigerung möglich
Das neue Wehrdienstgesetz sieht Konsequenzen für Männer vor, die den Fragebogen ignorieren. Nach Ablauf einer vierwöchigen Frist wird zunächst eine Erinnerung verschickt. Erfolgt weiterhin keine Antwort, kann ein Bußgeld verhängt werden. Laut Informationen des Magazins Der Spiegel liegt die geplante Höhe der Strafe derzeit bei 250 Euro.
Kritik aus der Opposition
Aus der Politik kommt Widerstand gegen mögliche Sanktionen. Der Vorsitzende der Linken-Fraktion, Sören Pellmann, sprach sich gegen Bußgelder aus und forderte ein Ende repressiver Maßnahmen.
„Wir fordern die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass keine Bußgelder an die Fragebogen-Verweigerer versendet oder andere repressive Maßnahmen angewendet werden“, sagte Pellmann der Nachrichtenagentur AFP.
Fragebogen prüft Bereitschaft zum Dienst
Inhaltlich geht es in dem Formular vor allem um die persönliche Eignung sowie die Bereitschaft, einen Dienst bei der Bundeswehr aufzunehmen. Wer eine positive Rückmeldung gibt, kann anschließend zu einer Musterung oder einem Beratungsgespräch eingeladen werden.


