Rauchverbot verschärft: Frankreich geht voran – Deutschland bleibt uneins
- Redaktion Mittagsmagazin

- 9. Juli
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Ende Juni hat Frankreich entschieden, das Rauchen in zahlreichen öffentlichen Bereichen im Freien deutlich einzuschränken. Die neue Regelung trifft in Frankreich auf breite Zustimmung. Ganz anders sieht die Situation in Deutschland aus. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Dort ist das Rauchen nach wie vor an vielen Orten Alltag: in Parks, an Bahnsteigen – und teils sogar in Bars und Cafés. Ein flächendeckendes Rauchverbot an Stränden existiert hier bislang nicht.
Uneinheitliche Regelungen: Der Flickenteppich der Rauchverbote
Zwar gibt es auch in Deutschland gesetzliche Vorgaben zum Nichtraucherschutz, wie etwa das Bundesgesetz von 2007, das Rauchverbote in öffentlichen Verkehrsmitteln und Einrichtungen des Bundes vorsieht. Seit 2024 gilt dieses auch für Cannabisprodukte und E-Zigaretten. Dennoch obliegt die genaue Ausgestaltung den Bundesländern – und die setzen unterschiedliche Maßstäbe. So ist der gesetzliche Schutz vor Passivrauchen in Deutschland von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Kritik an Ausnahmen und fehlender Einheitlichkeit
„Die Nichtraucherschutzgesetze sind uneinheitlich und oft voller Ausnahmen“, sagt Stephan Weinberger vom Verein Pro Rauchfrei. Er bemängelt, dass die zahlreichen Sonderregelungen eine konsequente Umsetzung erschweren und bei vielen Nichtraucher:innen für Unsicherheit sorgen. Weinberger fordert klare Regeln für alle: „Gesundheitsschutz müsse für alle gleich sein.“
Gastgewerbe sieht keinen Handlungsbedarf
Anders beurteilt der Branchenverband DEHOGA die Lage. Aus seiner Sicht haben sich die derzeitigen Regelungen mit Ausnahmerechten für Nebenräume oder spezielle Lokale in einigen Bundesländern bewährt. Damit werde dem Schutz von Jugendlichen und Nichtraucher:innen ausreichend Rechnung getragen. „Gesetzlicher Handlungsbedarf besteht nicht“, so die Mitteilung des Verbands auf Anfrage.


