Reform der Sozialleistungen: Bundestag verabschiedet neue Grundsicherung mit härteren Sanktionen
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Für mehrere Millionen Menschen, die aktuell Bürgergeld beziehen, werden künftig strengere Vorgaben gelten. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Das Parlament beschloss, die bisherige Leistung in eine neu strukturierte Grundsicherung umzuwandeln. Bevor das Gesetz endgültig in Kraft treten kann, muss es noch den Bundesrat durchlaufen. Da es sich jedoch nicht um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, gilt die Zustimmung der Länderkammer als wahrscheinlich.
Regierung verteidigt Reform gegen Kritik
Während der abschließenden Debatte im Bundestag rechtfertigten Vertreter von CDU/CSU und SPD den geplanten Umbau trotz deutlicher Einwände aus den Reihen der Opposition. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann erklärte: „machen wir Fördern und Fordern wieder zum Prinzip“.
Nach seinen Worten sollen künftig klare Konsequenzen gelten: Wer wiederholt Termine versäumt oder eine als zumutbar eingestufte Arbeit ablehnt, muss mit dem vollständigen Wegfall von Leistungen rechnen. Zudem solle künftig wieder stärker der sogenannte Vermittlungsvorrang gelten.
Was der Vermittlungsvorrang bedeutet
Der Begriff beschreibt ein arbeitsmarktpolitisches Prinzip: Arbeitslose sollen möglichst schnell in eine Beschäftigung vermittelt werden. Dabei kann auch eine Tätigkeit infrage kommen, die schlechter bezahlt ist als vorherige Jobs. Erst danach kommen weitere Förderinstrumente – etwa Qualifizierungen oder Weiterbildungen – zum Einsatz.
SPD: Unterstützung bleibt für Mitwirkende bestehen
Aus Sicht der SPD richtet sich die Reform vor allem an diejenigen, die angebotene Unterstützung nicht nutzen. Der SPD-Abgeordnete Jens Peick betonte: „Für die, die mitmachen, ändert sich nichts“. Seine Fraktionskollegin Daniela Rump unterstrich den sozialen Anspruch der Neuregelung und erklärte: „Wir stehen an der Seite der Menschen, die Hilfe benötigen, aber wir erwarten auch Einsatz.“


