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Reform im Gesundheitswesen: Höhere Kosten und spürbare Einschnitte für Versicherte

  • vor 3 Tagen
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Das geplante Sparpaket im Gesundheitswesen bringt spürbare Veränderungen für gesetzlich Versicherte mit sich. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Unter anderem sind höhere Eigenbeteiligungen bei Medikamenten, Einschränkungen bei der Familienversicherung sowie neue Regelungen wie die Teilkrankschreibung vorgesehen. Nachdem sich das Kabinett auf die Maßnahmen geeinigt hat, wird der Entwurf nun im Parlament weiter beraten.


Finanzielle Schieflage der Krankenkassen


Die gesetzliche Krankenversicherung steht unter erheblichem finanziellen Druck. Trotz steigender Beiträge in den vergangenen Jahren reichen die Einnahmen nicht aus, um die Ausgaben zu decken. Während die Kosten im Jahr 2020 noch bei etwa 249 Milliarden Euro lagen, sind sie inzwischen auf rund 312 Milliarden Euro angewachsen. Für das kommende Jahr wird ohne Gegenmaßnahmen ein Defizit von etwa 15 Milliarden Euro erwartet. Um dem entgegenzuwirken, plant die Bundesregierung Einsparungen in Höhe von 16,3 Milliarden Euro.


Änderungen bei Beiträgen und Mitversicherung


Ein zentraler Punkt der Reform betrifft die bisher kostenfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern. Diese soll künftig entfallen, wobei bestimmte Gruppen weiterhin ausgenommen bleiben. Dazu zählen Eltern mit kleinen Kindern unter sieben Jahren, Familien mit behinderten Kindern, pflegende Angehörige sowie Rentnerinnen und Rentner.


Zudem sollen Versicherte mit höherem Einkommen stärker belastet werden. Geplant ist eine einmalige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro. Diese Grenze bestimmt, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden.


Höhere Zuzahlungen und Leistungskürzungen


Auch bei den Eigenanteilen für Medikamente sind Anpassungen vorgesehen. Die bisherige Zuzahlung von fünf Euro soll auf 7,50 Euro steigen, während der maximale Eigenanteil von zehn auf 15 Euro erhöht wird.


Darüber hinaus stehen verschiedene Leistungen auf dem Prüfstand oder sollen gestrichen werden. So ist geplant, homöopathische Behandlungen nicht länger von den Kassen zu finanzieren. Gleiches gilt für Cannabis-Blüten. Auch regelmäßige Hautkrebs-Screenings sowie die Kostenübernahme für kieferorthopädische Behandlungen könnten eingeschränkt werden. Beim Zahnersatz ist vorgesehen, den Zuschuss der Krankenkassen von bislang 60 auf 50 Prozent zu reduzieren.


Neue Abgaben und steuerliche Maßnahmen


Zur Stabilisierung der Finanzen ist außerdem die Einführung einer Zuckerabgabe geplant. Diese soll ab dem Jahr 2028 gelten und jährlich etwa 450 Millionen Euro einbringen. Bereits früher greifen soll eine Erhöhung der Tabaksteuer, deren Einnahmen jedoch zur Entlastung von Arbeitnehmern verwendet werden sollen. Eine zusätzliche Besteuerung von Alkohol, wie sie von einigen Fachleuten vorgeschlagen wurde, ist derzeit hingegen nicht vorgesehen.

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