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Schwarzfahren: Streit um Entkriminalisierung und ihre Folgen

  • 8. Apr.
  • 1 Min. Lesezeit

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hält es für denkbar, das Fahren ohne gültigen Fahrschein künftig nicht mehr strafrechtlich zu ahnden. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


„Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe für eine Entkriminalisierung“, erklärte sie gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung. Ihrer Einschätzung nach beanspruchen entsprechende Verfahren erhebliche Kapazitäten innerhalb der Justiz, die an anderer Stelle effizienter genutzt werden könnten.


Im Kontext der Vereinbarungen der schwarz-roten Koalition zu einem zeitgemäßen Strafrecht plädierte Hubig dafür, die „Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens neu bewerten“ zu lassen.


Widerstand von Polizeigewerkschaft


Kritik kommt von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Der für die Bundespolizei zuständige Vorsitzende, Andreas Roßkopf, warnte in der Rheinischen Post vor den Folgen eines solchen Schrittes. Eine Entkriminalisierung könne dazu führen, dass das Delikt nicht mehr ernst genommen werde und als bloße Lappalie erscheine. Zudem betonte er, dass eine mögliche Überlastung der Justiz kein ausreichender Grund sei, eine Straftat in eine Ordnungswidrigkeit umzuwandeln.


Kritik aus der Union


Auch aus der Politik kommt Gegenwind. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings (CDU), äußerte Unverständnis über den Vorstoß. „Man kann sich über diesen erneuerten Vorstoß nur wundern. Es wäre besser, wenn das Justizministerium sich mehr den wirklichen Problemen im Strafrecht zuwendet.“


Krings stellte klar, dass eine Entkriminalisierung mit seiner Fraktion nicht zu machen sei. Er verwies außerdem darauf, dass der aktuelle Status als Straftat es Kontrolleuren ermöglicht, verdächtige Personen bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten.

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