Steuerpaket beschlossen: Umfassende Entlastungen für Pendler:innen, Gastronomie und Ehrenamt geplant
- Redaktion Mittagsmagazin

- vor 3 Tagen
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Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, das verschiedene Berufsgruppen finanziell entlasten soll. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Pendler:innen, Menschen in der Gastronomie sowie Ehrenamtliche gehören zu den Hauptprofiteur:innen der geplanten Regelungen.
Der Bundestag hat das Paket mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen aus SPD und Union verabschiedet. Grüne und AfD votierten dagegen, während die Linke sich enthielt. Das Gesamtvolumen der erwarteten jährlichen Entlastungen liegt bei rund 5 Milliarden Euro. Der Starttermin der Reformen ist für den 1. Januar 2026 vorgesehen.
Letzte Hürde Bundesrat
Noch ist die Entscheidung nicht endgültig: Am 19. Dezember muss der Bundesrat das Vorhaben bestätigen. Die Länder haben jedoch deutliche Vorbehalte, da sie erhebliche Mindereinnahmen erwarten. Diese taxieren sie bis 2030 auf über 12 Milliarden Euro. Ein Ausgleich durch den Bund wurde bislang abgelehnt, dennoch soll bis zur entscheidenden Sitzung ein Kompromiss erzielt werden.
Gastronomie im Fokus
Eine der zentralen Änderungen betrifft die Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants und Cafés. Sie soll künftig von 19 auf 7 Prozent reduziert werden – Getränke bleiben davon ausgenommen. Die Regierung verfolgt damit das Ziel, die Branche langfristig zu stärken.
Die Initiative geht auf ein Projekt der CSU im Koalitionsvertrag zurück. Wichtig: Restaurants sind nicht verpflichtet, die Steuerersparnis über günstigere Preise an die Gäste weiterzureichen.
Neue Regeln für Pendler:innen
Die Reform beinhaltet auch eine Anpassung der sogenannten Pendlerpauschale. Künftig sollen Arbeitnehmer:innen ihre Entfernungskosten bereits ab dem ersten Kilometer geltend machen können – nicht erst ab dem 21. Kilometer. Die Pauschale liegt nun bei 38 Cent pro Kilometer. Dabei spielt das benutzte Verkehrsmittel keine Rolle: Bahn, Fahrrad oder Auto werden steuerlich gleichbehandelt.
Verbesserungen für das Ehrenamt
Für Menschen, die sich freiwillig engagieren, sieht das Gesetz spürbare Anpassungen vor:
Ehrenamtspauschale steigt von 840 auf 960 Euro jährlich
Übungsleiterpauschale erhöht sich von 3.000 auf 3.300 Euro im Jahr
Diese Änderungen sollen die Wertschätzung für das freiwillige Engagement stärker sichtbar machen.
Weitere steuerliche Begünstigungen
Daneben gibt es zusätzliche Vergünstigungen in verschiedenen Bereichen:
Gewerkschaften und Parteien
Mitglieder von Gewerkschaften können ihre Beiträge künftig zusätzlich zu bestehenden Pausch- und Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Auch Parteispenden werden steuerlich attraktiver gestaltet.
Auszeichnungen im Spitzensport
Neu ist außerdem, dass Prämien für Medaillengewinne bei Olympischen Spielen künftig steuerfrei bleiben sollen – ein Signal der Anerkennung für sportliche Höchstleistungen.


