Strafmündigkeit ab 12?: Reul fordert neue Debatte über Verantwortung junger Täter*innen
- Redaktion Mittagsmagazin

- 6. Jan.
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Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) hat eine Diskussion darüber angestoßen, ob Kinder künftig früher strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden sollten. Aus seiner Sicht sollte geprüft werden, die Grenze der Strafmündigkeit von derzeit 14 auf 12 Jahre zu senken. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Begründet wird dies mit veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und einer steigenden Zahl junger Tatverdächtiger. "Wenn immer mehr junge Menschen straffällig werden, müssen wir unser Sanktionssystem anpassen. Denkverbote sind da fehl am Platz." Diese Einschätzung äußerte Reul gegenüber dem Kölner Stadt-Anzeiger am Dienstag.
Verantwortung auch für Jüngere
Nach Auffassung des Ministers reicht es nicht aus, Fehlverhalten allein mit pädagogischen Appellen zu begegnen. Auch Jugendliche müssten lernen, die Konsequenzen ihres Handelns zu tragen. Dabei verwies Reul auf den gesellschaftlichen Wandel der vergangenen Jahrzehnte: "Wenn wir ehrlich sind, sind 12-Jährige heute nicht mehr so, wie sie vor 20 Jahren waren."
Gleichzeitig betonte er, dass es ihm nicht um harte Strafen gehe, sondern um frühe Intervention. Der Staat müsse bei jungen Täter*innen rechtzeitig eingreifen und klare Grenzen setzen. Jungen Täter*innen müsse der Staat "die nötige Aufmerksamkeit schenken, um ihnen früh den Riegel vorzuschieben. Das heißt nicht, dass wir 12-Jährige ins Gefängnis stecken sollten"
Prävention statt Gefängnis
Als positives Beispiel nannte Reul die sogenannten Häuser des Jugendrechts. Dort würden junge Straftäter intensiv begleitet, um weitere Straftaten zu verhindern. "Wir haben gute Erfahrungen mit Häusern des Jugendrechts gemacht. Das sind Häuser, in denen junge Straftäter ganz eng an die Hand genommen werden. Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendamt arbeiten eng zusammen, um kriminelle Karrieren frühzeitig zu stoppen." Der Fokus liege dabei auf Zusammenarbeit und Prävention, nicht auf Bestrafung um ihrer selbst willen.
Politischer Hintergrund der Diskussion
Anlass für Reuls Vorstoß ist ein Positionspapier der CSU-Landesgruppe. Darin wird gefordert, dass auch bislang strafunmündige Kinder nach schweren Straftaten vor Gericht gestellt werden können. Über diese Initiative wollen die CSU-Abgeordneten bei ihrer Klausurtagung beraten, die ab Dienstag im oberbayerischen Kloster Seeon stattfindet.
Aktuelle Rechtslage
Derzeit gilt in Deutschland: Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig. Sie können für Straftaten nicht strafrechtlich belangt werden, sondern fallen ausschließlich unter jugendhilferechtliche Maßnahmen.


