Tarifeinigung im öffentlichen Dienst: Deutliches Plus für Hunderttausende Beschäftigte und Planungssicherheit bis 2028
- 15. Feb.
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Nach mehrtägigen Verhandlungen haben sich die Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf eine Gehaltserhöhung für die Tarifangestellten der Bundesländer verständigt. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Geplant ist ein Einkommensplus von insgesamt 5,8 Prozent, das in drei Stufen umgesetzt wird. Mindestens jedoch sollen die Beschäftigten monatlich 100 Euro zusätzlich erhalten. Die Vereinbarung betrifft rund 925.000 Tarifbeschäftigte der Länder – mit Ausnahme von Hessen, das eigenständig verhandelt. Der neue Vertrag hat eine Laufzeit von 27 Monaten und endet am 31. Januar 2028. Mit der Einigung sind weitere Warnstreiks sowie ein möglicher unbefristeter Arbeitskampf vorerst ausgeschlossen.
Stimmen aus den Verhandlungen
Der Vorsitzende von ver.di, Frank Werneke, beschrieb die Gespräche mit den Ländern als „so schwierig wie lange nicht mehr“. Letztlich habe man jedoch ein Ergebnis erzielt, das sich am Abschluss für die Beschäftigten von Bund und Kommunen aus dem Vorjahr orientiere. Für die Gewerkschaften sei klar gewesen, dass ein Abschluss unter diesem Niveau nicht infrage komme.
Auch Volker Geyer, Chef des dbb, bewertete die Einigung positiv und sprach von einem „tragfähigen Kompromiss“. Seitens der Länder erklärte der TdL-Verhandlungsführer Andreas Dressel: „Es geht für uns an die Grenzen des finanziell machbaren.“ Unter Berücksichtigung der geplanten Übertragung auf Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger bezifferte er die Gesamtkosten für die Länder auf 12,34 Milliarden Euro. „Es ist ein vertretbarer Kompromiss.“ Zudem sei den Ländern eine verlässliche Planungsgrundlage wichtig gewesen.
Auswirkungen über die Tarifbeschäftigten hinaus
Die Vereinbarung gilt zunächst für die etwa 925.000 tariflich Beschäftigten der Länder. Wird das Ergebnis – wie üblich – auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Pensionärinnen und Pensionäre übertragen, wären insgesamt mehr als 2,2 Millionen Menschen von der Regelung betroffen.

