Tierschutz: EU führt Chip-Pflicht für Haustiere ein
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Künftig sollen in der Europäischen Union sämtliche Hunde und Katzen mit einem Mikrochip ausgestattet werden, um sie eindeutig identifizieren zu können. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Das Europäische Parlament hat einer entsprechenden Regelung mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. Ziel dieser Maßnahme ist es insbesondere, den illegalen Handel mit jungen Tieren wirksamer zu bekämpfen.
Registrierung und Rückverfolgbarkeit
Neben der Kennzeichnung wird auch die Erfassung der Tiere in zentralen Datenbanken verpflichtend. Dadurch soll es möglich werden, den Weg eines Haustiers lückenlos nachzuvollziehen und im Bedarfsfall schnell den rechtmäßigen Halter oder die Halterin zu ermitteln.
Umsetzung in der Praxis
Der eingesetzte Chip ist kaum größer als ein Reiskorn und wird in der Regel von Tierärztinnen und Tierärzten implantiert. Die Kosten dafür liegen ungefähr zwischen 50 und 100 Euro. In einigen deutschen Bundesländern existiert für Hunde bereits eine Chip-Pflicht, jedoch fehlt bislang eine bundesweit einheitliche Regelung. Auch bei Katzen kommt die Technik bereits teilweise zum Einsatz, etwa um entlaufene Tiere leichter ihren Besitzer:innen zuordnen zu können.
Rechtlicher Rahmen in der EU
Bevor die Verordnung endgültig in Kraft treten kann, muss noch der Ministerrat – also die Vertretung der 27 Mitgliedstaaten – zustimmen. Inhaltlich besteht jedoch bereits Einigkeit zwischen den beteiligten Institutionen. Sobald die Verordnung verabschiedet ist, gilt sie unmittelbar in allen EU-Ländern, ohne dass nationale Parlamente sie zusätzlich umsetzen müssen. Für viele Staaten bedeutet dies keine grundlegende Neuerung, da bereits 24 Länder eine Kennzeichnungspflicht für Hunde eingeführt haben und acht auch für Katzen entsprechende Vorschriften kennen.
Reaktionen aus dem Tierschutz
Der Deutsche Tierschutzbund bewertete die Entscheidung positiv und bezeichnete sie als einen „Meilenstein für den Tierschutz in Europa“. Gleichzeitig äußerte die Organisation Kritik, insbesondere an den vorgesehenen langen Übergangsfristen. Zudem wurde bemängelt, dass bestimmte Tiergruppen – etwa Katzen auf landwirtschaftlichen Betrieben – von der Regelung ausgenommen sind und auch für Diensthunde Sonderregelungen gelten sollen.


