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Todesstrafe abgeschafft: Libanesisches Parlament beschließt Änderung des Strafrechts

  • vor 7 Stunden
  • 1 Min. Lesezeit

Im Libanon ist die Todesstrafe künftig Geschichte. Das Parlament stimmte mit einer Mehrheit für eine entsprechende Änderung des Strafrechts. Von nun an dürfen libanesische Gerichte keine Todesurteile mehr aussprechen. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Neue Regelungen bei schweren Straftaten


Die Folgen der Gesetzesänderung unterscheiden sich je nach Zeitpunkt der Tat. Für Verbrechen, die bereits vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung begangen wurden, ist künftig eine lebenslange Freiheitsstrafe vorgesehen.


Bei Straftaten, die danach verübt werden, kann eine verschärfte Form der lebenslangen Haft verbunden mit Zwangsarbeit verhängt werden. Gegen die Abschaffung der Todesstrafe votierte unter anderem die Parlamentsfraktion der Hisbollah.


Menschenrechtler begrüßen Entscheidung


Justizminister Adel Nassar würdigte die Entscheidung des Parlaments als „historischen Schritt“ für den Libanon. Menschenrechtsorganisationen hatten sich bereits seit vielen Jahren für ein endgültiges Ende der Todesstrafe eingesetzt.


Noch im Juli hatte Human Rights Watch die Abgeordneten dazu aufgerufen, die Todesstrafe vollständig aus dem libanesischen Strafrecht zu entfernen.


Keine Hinrichtungen seit mehr als zwei Jahrzehnten


Obwohl im Libanon seit 2004 keine Hinrichtung mehr durchgeführt wurde, konnten Gerichte weiterhin Todesurteile aussprechen. Nach Angaben der Libanesischen Vereinigung für Bürgerrechte befanden sich zuletzt etwa 84 zum Tode verurteilte Menschen in Haft.


Umsetzung könnte schwierig werden


Unklar ist allerdings, wie die neue Regelung praktisch umgesetzt werden kann. Die Gefängnisse im Libanon sind vielfach überbelegt, gleichzeitig verfügt der Staat nur über begrenzte finanzielle und personelle Ressourcen. Besonders die vorgesehene Zwangsarbeit im Rahmen der verschärften lebenslangen Haft könnte deshalb erhebliche Probleme bei der Umsetzung bereiten.

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