Untermiete ohne Profit: Was Mieter laut Bundesgerichtshof beachten müssen
- Redaktion Mittagsmagazin

- vor 7 Tagen
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Wer seine Wohnung untervermietet, darf daraus keinen Profit schlagen. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist eine Untervermietung nur dann gerechtfertigt, wenn sie dazu dient, die eigenen wohnungsbezogenen Kosten abzufedern – nicht, um Einnahmen zu maximieren. Das Urteil stützt sich auf einen konkreten Streitfall aus Berlin.
Der Berliner Fall vor Gericht
Im verhandelten Fall lag die monatliche Miete des Hauptmieters bei unter 500 Euro. Gleichzeitig verlangte er von seinen Untermietern nahezu das Doppelte. Zur Rechtfertigung führte er an, die Wohnung sei vollständig möbliert gewesen. Zur Ausstattung gehörten unter anderem ein Fernseher, eine Musikanlage sowie größere Haushaltsgeräte. Das Argument: Es fehle an klaren Vorgaben, wie Möbel und Hausrat finanziell korrekt in den Mietpreis einfließen dürften.
Keine klare Formel für Möblierung
Diese Einschätzung teilt auch der Deutsche Mieterbund. Tatsächlich existieren bislang keine verbindlichen Berechnungsmodelle für einen sogenannten Möblierungszuschlag. Genau deshalb arbeitet das Bundesjustizministerium derzeit an gesetzlichen Regelungen, um hier mehr Transparenz und Rechtssicherheit zu schaffen.
Entscheidung des BGH
Mit der konkreten Bewertung der Möbel befasste sich der zuständige Zivilsenat allerdings nicht. Stattdessen wies der BGH die Revision des Mieters zurück. Damit bleibt das Räumungsurteil des Landgerichts Berlin bestehen und ist endgültig wirksam.
Untervermietung grundsätzlich erlaubt – aber nicht schrankenlos
Grundsätzlich haben Mieter das Recht, ihre Wohnung unterzuvermieten. Voraussetzung ist jedoch die Zustimmung des Vermieters. Nach Auffassung des BGH muss diese Erlaubnis erteilt werden, wenn der Mieter die Untervermietung benötigt, um seinen Wohnraum trotz veränderter Lebensumstände weiter nutzen zu können – etwa aus finanziellen oder persönlichen Gründen. Gewinne dürfen dabei jedoch nicht im Vordergrund stehen.



