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Urteil in Frankfurt: Lebenslange Haft für syrischen Arzt wegen tödlicher Folter und Kriegsverbrechen

Ein syrischer Mediziner ist vom Frankfurter Oberlandesgericht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Ihm wurden Verbrechen gegen die Menschlichkeit, insbesondere Folter mit Todesfolge, zur Last gelegt. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Grausame Übergriffe ans Licht gebracht


Mehrere Überlebende sagten im Laufe des Prozesses aus und beschrieben die entsetzlichen Qualen, die sie erlitten hatten. Berichte handelten von brutalen Schlägen und Tritten, von Verbrennungen an bereits verletzten Stellen – eine systematische Praxis, die in syrischen Gefängnissen unter dem Assad-Regime angewendet worden sein soll.


Zeugen spielten zentrale Rolle


„Ohne die Bereitschaft und den Mut von Zeugen hätte der Tatverhalt nicht aufgeklärt werden können“, erklärte Richter Christoph Koller. Er betonte, wie außergewöhnlich es sei, dass Betroffene trotz erheblicher Drohungen öffentlich über die erlebten Gräueltaten aussagten. Die Anhörungen seien „sehr bewegend gewesen“.


Versuchte Einflussnahme durch Assad-Regime


Laut dem Gericht wurde während des gesamten Verfahrens versucht, das Verfahren politisch zu beeinflussen. Der syrische Staat unter Bashar al-Assad habe bis zuletzt Druck auf Zeug:innen ausgeübt, um deren Aussagen zu verhindern oder zu verändern.


Uneinigkeit über Schuldfrage


Während die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verlangte, forderte die Verteidigung einen Freispruch – zumindest im Hinblick auf die Tötungsvorwürfe. Die Anwält:innen argumentierten, ihr Mandant habe sich zur Tatzeit nicht in Homs befunden. Alaa M. selbst wies die Anschuldigungen zurück. Er sprach von einem Komplott gegen seine Person und erklärte: „Ich bin nicht schuldig.“ Das Gerichtsurteil ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig. Eine Revision oder Berufung bleibt möglich.

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