Voraussichtlich bis 2035: Beate Zschäpe bleibt in Haft
Eine Entlassung auf Bewährung kommt für Beate Zschäpe vorerst nicht infrage. Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass die wegen ihrer Beteiligung an den NSU-Verbrechen verurteilte Rechtsterroristin mindestens 24 Jahre ihrer lebenslangen Freiheitsstrafe verbüßen muss. Da sie sich bereits seit November 2011 in Haft befindet, läuft dieser Zeitraum voraussichtlich bis 2035. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Zschäpe war 2018 im Verfahren gegen den sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach mehr als einem Jahrzehnt hinter Gittern beantragte sie eine vorzeitige Entlassung. Mit ihrem Anliegen scheiterte sie nun vor Gericht.
Geständnis wirkt sich auf die Entscheidung aus
Bei der Festlegung der Haftdauer berücksichtigten die Richter auch Zschäpes spätere Einlassungen zu den Verbrechen. Sie hatte eingeräumt, spätestens nach dem ersten Mord von weiteren geplanten Tötungsdelikten gewusst zu haben.
Die Bundesanwaltschaft hatte eine Mindesthaftzeit von 25 Jahren gefordert. Das Gericht setzte die Dauer um ein Jahr niedriger an und bestimmte sie auf insgesamt 24 Jahre. Dadurch bleibt für die heute 51-Jährige grundsätzlich die Möglichkeit bestehen, noch zu Lebzeiten aus dem Gefängnis entlassen zu werden. Dies teilte das Oberlandesgericht mit. Eine Freilassung im Jahr 2035 ist damit allerdings nicht automatisch garantiert.
NSU verübte zehn Morde und zwei Bombenanschläge
Hinter dem Namen „Nationalsozialistischer Untergrund“ verbarg sich eine rechtsterroristische Gruppe, der Beate Zschäpe sowie Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt angehörten. Zwischen 2000 und 2007 ermordeten Mundlos und Böhnhardt zehn Menschen, ohne dass die Terrorserie zunächst aufgedeckt wurde. Fünf der Morde ereigneten sich in Bayern.
Neun der Getöteten waren Gewerbetreibende türkischer oder griechischer Herkunft. Bei dem zehnten Opfer handelte es sich um eine deutsche Polizistin. Darüber hinaus verübten die Täter zwei Bombenanschläge in Köln, bei denen Dutzende Menschen verletzt wurden.
Selbsttötungen führen zur Aufdeckung der Terrorzelle
Im November 2011 nahm der Fall eine entscheidende Wendung: Mundlos und Böhnhardt begingen Selbstmord, um ihrer drohenden Festnahme zu entgehen. Erst danach wurde das Ausmaß der rechtsextremen Mordserie öffentlich bekannt und die Existenz des NSU aufgedeckt. Zschäpe wurde anschließend strafrechtlich verfolgt und schließlich zu lebenslanger Haft verurteilt.

