Wegweisende Entscheidung: Verfassungsschutz stuft AfD als gesichert rechtsextrem ein
- Redaktion Mittagsmagazin

- 2. Mai
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Der Inlandsgeheimdienst hat seine Einschätzung zur Alternative für Deutschland (AfD) verschärft. Nach eingehender Prüfung sieht der Verfassungsschutz nun keinen Zweifel mehr: Die Partei wird insgesamt als rechtsextrem eingestuft. Alles dazu im LSJonline-Mittagsmagazin.
Vom Verdachtsfall zur festgestellten Gefahr
Lange galt die AfD auf Bundesebene lediglich als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Das bedeutete, dass der Verfassungsschutz Anzeichen für verfassungsfeindliche Tendenzen sah, aber noch keine endgültige Bewertung vornahm. Nun teilt das Bundesamt für Verfassungsschutz mit, dass die Partei als „erwiesen rechtsextremistische Bestrebung“ gilt. Für den Verfassungsschutz ist klar, dass die AfD insgesamt rechtsextremistisch und gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet ist.
Mehr als 1.000 Seiten Beweise
Die Neubewertung stützt sich auf eine umfassende Analyse, an der über Jahre hinweg gearbeitet wurde. Wie aus Informationen des ARD-Hauptstadtstudios und des SWR hervorgeht, umfasst das entsprechende Gutachten über 1.000 Seiten. Die Dokumentation beschreibt detailliert, auf welcher Grundlage der Geheimdienst die AfD als verfassungsfeindlich betrachtet.
Ausschlaggebend seien laut Behörden vor allem Verletzungen zentraler Prinzipien der Verfassung, insbesondere der Menschenwürde, des Rechtsstaatsprinzips und der demokratischen Ordnung.
Eskalation in mehreren Stufen
Die Einstufung eines politischen Akteurs durch den Verfassungsschutz erfolgt in mehreren Phasen: Zunächst als Prüffall, dann – bei stärkeren Hinweisen – als Verdachtsfall und schließlich als erwiesen extremistisches Objekt. Im Jahr 2019 hatte die AfD auf Bundesebene die erste dieser Stufen erreicht. Damals durfte der Verfassungsschutz nur öffentlich zugängliche Aussagen von Funktionären auswerten.
Rechtliche Auseinandersetzungen mit der AfD
Von Beginn an setzte sich die AfD juristisch gegen ihre Beobachtung zur Wehr. Besonders kritisierte die Partei, dass der Verfassungsschutz seine Einschätzungen öffentlich machte. Im Februar 2021 wurde die AfD schließlich zum rechtsextremistischen Verdachtsfall hochgestuft – ein Schritt, der vor Gericht Bestand hatte: Sowohl das Verwaltungsgericht Köln als auch im Mai 2024 das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigten die Rechtmäßigkeit der Einstufung.


