Zuckersteuer kommt: Bundesregierung plant Abgabe auf süße Getränke ab Juli 2027
Getränke mit hohem Zuckergehalt sollen künftig stärker besteuert werden. Das Bundeskabinett hat dazu einen Vorschlag verabschiedet, der nun den Fraktionen der schwarz-roten Regierungskoalition im Bundestag vorliegt. Besonders bei klassischen Softdrinks könnte sich die geplante Abgabe auf die Preise auswirken. Eine endgültige Entscheidung durch den Bundestag steht jedoch noch aus. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Welche Produkte von der Abgabe betroffen sind
Die zusätzliche Steuer soll für Getränke gelten, die mindestens fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter enthalten. Dazu zählen nach Angaben des Finanzministeriums unter anderem Limonaden, Eistees, Energy-Drinks und gezuckerte Fruchtsaftgetränke.
Von der Regelung ausgenommen bleiben alkoholische Getränke sowie alkoholfreie Varianten von Bier, Wein und Cocktails. Auch naturbelassene Frucht- und Gemüsesäfte, ungesüßte Saftschorlen und Getränke mit künstlichen oder anderen Süßungsmitteln, etwa Zero-Produkte, sollen nicht zusätzlich belastet werden.
Höhe der Steuer richtet sich nach dem Zuckergehalt
Das geplante Modell sieht zwei Steuerstufen vor, die sich nach der enthaltenen Zuckermenge richten. Für kleinere Getränkeproduzenten sind zudem Ausnahmen vorgesehen. Wie diese konkret ausgestaltet werden, ist bislang noch nicht abschließend geklärt.
Die Bundesregierung möchte Unternehmen von der Abgabe ausnehmen, deren jährliche Produktionsmenge eine Million Liter nicht überschreitet. Voraussetzung dafür ist allerdings die Zustimmung der Europäischen Kommission.
Start im Sommer 2027 vorgesehen
Nach den aktuellen Planungen soll die neue Abgabe am 1. Juli 2027 eingeführt werden. Für den Bund werden daraus bereits im kommenden Jahr zusätzliche Einnahmen in Höhe von rund 690 Millionen Euro erwartet. Im Jahr 2028 könnten es etwa 925 Millionen Euro sein. Für die darauffolgenden Jahre rechnet die Bundesregierung mit jährlichen Beträgen zwischen 875 und 890 Millionen Euro.
Entlastung der Krankenkassen als weiteres Ziel
Die Einnahmen sollen dazu beitragen, die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auf einem stabilen Niveau zu halten. Darüber hinaus verfolgt die Regierung mit der Maßnahme ein gesundheitspolitisches Ziel: Hersteller sollen dazu bewegt werden, den Zuckeranteil ihrer Getränke zu senken. Dadurch könnte sich langfristig auch der Zuckerkonsum der Bevölkerung verringern.

