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Zugunglück von Burgrain: Gericht spricht Bahn-Mitarbeiter nach tödlicher Entgleisung frei

Im Strafverfahren zum schweren Bahnunfall bei Burgrain nahe Garmisch-Partenkirchen hat das Landgericht München II beide Angeklagte entlastet. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Der zuständige Bezirksleiter sowie der verantwortliche Fahrdienstleiter wurden von allen Vorwürfen freigesprochen. Nach Auffassung des Gerichts ließ sich kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten feststellen. Damit schloss sich die Kammer der Argumentation der Verteidigung an; die Staatsanwaltschaft hatte zuvor Bewährungsstrafen beantragt.


Rückblick auf das Unglück


Am 3. Juni 2022 entgleiste ein Regionalzug, nachdem zwei Betonschwellen gebrochen waren. Die Folgen waren verheerend: Vier Frauen und ein 13-jähriger Junge verloren ihr Leben, 72 weitere Fahrgäste wurden verletzt, teils schwer.


Vorwürfe der Anklage


Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden Bahn-Mitarbeitern fahrlässige Tötung, einen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr sowie fahrlässige Körperverletzung zur Last gelegt. Dem Bezirksleiter Manfred S. wurde vorgeworfen, den mangelhaften Zustand der Schwellen nicht erkannt und gemeldet zu haben. Fahrdienstleiter Andreas M. soll eine Meldung eines Lokführers über einen „Schlenkerer“ im Gleis nicht weitergegeben haben.


Begründung des Gerichts


Der Vorsitzende Richter Thomas Lenz erklärte, die Anklage habe zu Beginn des Verfahrens schlüssig gewirkt, sei jedoch im Verlauf der Beweisaufnahme entkräftet worden. Eine für eine Verurteilung notwendige Pflichtverletzung habe sich nicht nachweisen lassen.


Zentral war dabei die Ursache der beschädigten Schwellen: Chemische Reaktionen im Beton führten zu inneren Schäden und Rissen. Diese seien äußerlich nicht erkennbar gewesen. „Von außen hat man dieses Rissbild nicht gesehen“, stellte der Richter fest.


Konsequenz für die Angeklagten


Da weder dem Bezirksleiter noch dem Fahrdienstleiter ein konkretes Fehlverhalten nachgewiesen werden konnte, sah das Gericht von einer Bestrafung ab. Insbesondere für den Bezirksleiter, für den die Staatsanwaltschaft zwei Jahre Haft auf Bewährung gefordert hatte, blieb es beim Freispruch.

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