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Zukunftsbudget der EU: Kommission schlägt zwei Billionen Euro für Rechtsstaatlichkeit und Reformen vor

Die Europäische Kommission hat ihre ersten Pläne für den Finanzrahmen der Jahre 2028 bis 2034 präsentiert. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen schlug ein Budget in Höhe von rund zwei Billionen Euro vor – ein Rahmen, der nach ihren Worten den Beginn einer „neuen Ära“ für die Europäische Union markieren soll.


Strukturwandel bei der Mittelvergabe geplant


Im Zentrum des Konzepts steht eine umfassende Reform der Art und Weise, wie EU-Finanzmittel verwaltet und vergeben werden. Künftig soll der Zugang zu Geldern stärker an die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze gebunden sein. Vor allem Länder, denen wiederholt Missachtung demokratischer Prinzipien – etwa bei Justiz oder Medienfreiheit – vorgeworfen wird, wie Ungarn, könnten davon betroffen sein. Von der Leyen betonte, dass die Beiträge der Mitgliedstaaten trotz des ambitionierten Volumens nicht steigen, sondern konstant bleiben sollen.


Neue Einnahmequellen für die EU im Gespräch


Ein weiterer Kernpunkt der Vorschläge betrifft die Eigenmittel der EU – also Einnahmen, die direkt an die EU fließen. Diskutiert wird unter anderem eine Abgabe auf Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 50 Millionen Euro. Allerdings stößt dieser Ansatz in vielen Mitgliedstaaten auf Widerstand. Auch neue Steuern auf nicht recycelte Kunststoffverpackungen und Tabakprodukte sind im Gespräch.


Deutschland setzt Prioritäten: Keine höheren Beiträge, Fokus auf Sicherheit


Die Bundesregierung hatte sich bereits vorab kritisch zu möglichen Beitragserhöhungen geäußert. Berlin lehnt es ab, einen größeren Anteil des Bruttonationaleinkommens nach Brüssel zu überweisen. Stattdessen fordert Deutschland, den Fokus des EU-Haushalts stärker auf Verteidigung und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zu legen.


Langwieriger Abstimmungsprozess erwartet


Die nun vorgestellten Pläne markieren den Auftakt zu intensiven Verhandlungen zwischen den 27 EU-Staaten. Für eine Einigung ist Einstimmigkeit erforderlich – ebenso wie die Zustimmung des Europäischen Parlaments. Beobachter gehen davon aus, dass sich der Entscheidungsprozess bis ins Jahr 2027 ziehen könnte.

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