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Zwei Anklagepunkte bestätigt: Sean „Diddy“ Combs teils schuldig gesprochen

Im viel beachteten Prozess gegen den US-Rapper Sean „Diddy“ Combs in New York haben die Geschworenen ein gemischtes Urteil gefällt. Mehr dazu in den VIP-News.


In zwei von fünf Anklagepunkten wurde der 55-Jährige für schuldig befunden. Die schwersten Vorwürfe konnten ihm jedoch nicht nachgewiesen werden.


Schuldspruch in zwei Punkten


Die zwölf Geschworenen, bestehend aus acht Männern und vier Frauen, kamen nach mehreren Wochen Verhandlung zu dem Ergebnis, dass Combs schuldig ist, seine Ex-Partnerin Casandra „Cassie“ Ventura sowie eine weitere Frau zur Prostitution genötigt zu haben. Dies bestätigten sie unter anderem mit dem Urteil: „Nötigung zur Prostitution.“


Freispruch bei den schwerwiegendsten Vorwürfen


Hingegen sah die Jury keinen ausreichenden Beweis für die gravierendsten Anklagepunkte. So wurde Combs freigesprochen von den Vorwürfen des Menschenhandels zum Zweck sexueller Ausbeutung sowie der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Hätten sich diese Anschuldigungen erhärtet, hätte dem früheren Rap-Star eine lebenslange Haftstrafe gedroht.


Die Vorwürfe der Anklage


Die Staatsanwaltschaft hatte dem Musiker und Unternehmer vorgeworfen, ein kriminelles Netzwerk aufgebaut zu haben, mit dem er über Jahre hinweg Frauen missbrauchte, bedrohte und zur Erfüllung seiner sexuellen Wünsche zwang. Mehrere Frauen sagten aus und schilderten schwere körperliche und sexuelle Übergriffe. Combs selbst wies alle Anschuldigungen entschieden zurück und plädierte auf „nicht schuldig“.


Mögliche Folgen für Combs


Nach dem Schuldspruch in zwei Punkten steht Combs eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bevor. Seine Zukunft als erfolgreicher Musikmanager, Unternehmer und Fernsehstar ist damit ungewiss.

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