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Zwei Frauen kamen ums Leben: Lebenslange Haftstrafe für Raser nach illegalem Autorennen

8. Apr.
2 Min. Lesezeit

Über viele Monate hinweg beschäftigte sich eine Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts intensiv mit einem aufsehenerregenden Fall. Neben den Richter:innen nahmen auch Angehörige der Beteiligten, Verteidiger:innen sowie zahlreiche Zuschauer:innen an den Verhandlungstagen teil. Im Laufe des Prozesses wurden Videoaufnahmen ausgewertet, Sachverständigengutachten eingeholt, Zeug:innen angehört und schriftliche Stellungnahmen verlesen. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Im Mittelpunkt stand dabei immer wieder die entscheidende juristische Frage: Handelt es sich bei der Tat um Mord – oder ist eine andere rechtliche Einordnung angemessen?


Die Angeklagten und der Vorwurf


Vor Gericht standen zwei Brüder im Alter von Anfang bis Mitte dreißig sowie ihr jüngerer Cousin. Nach Einschätzung des Gerichts trafen sich die drei Männer am Abend des 20. März 2025 mit dem Ziel, ein verbotenes Autorennen im Zentrum von Ludwigsburg zu fahren.


Der Unfall mit tödlichen Folgen


Im Verlauf dieses mutmaßlichen Rennens kam es schließlich zur Katastrophe: Der jüngere der beiden Brüder kollidierte mit hoher Geschwindigkeit – über 130 km/h – mit dem Fahrzeug zweier junger Frauen. Diese wollten gerade von einer Tankstelle auf die Straße fahren. Beide Frauen, 22 und 23 Jahre alt, verloren noch am Unfallort ihr Leben.


Verteidigung widerspricht Mordvorwurf


Die Anwälte der Angeklagten wiesen die Anschuldigungen entschieden zurück. Ihrer Ansicht nach sei nicht nachweisbar, dass die Männer den Tod anderer bewusst in Kauf genommen hätten. Stattdessen argumentierten sie für eine Einstufung als fahrlässige Tötung. Auch die Angeklagten selbst äußerten sich teilweise geständig, bestritten jedoch, vorsätzlich andere Menschen gefährdet zu haben.


Ein größeres gesellschaftliches Problem


Der Prozess macht deutlich, dass es sich nicht nur um einen Einzelfall handelt. Illegale Straßenrennen bleiben trotz verschärfter gesetzlicher Regelungen ein ernstzunehmendes Problem. So verzeichnete die Polizei in Baden-Württemberg im Jahr 2024 insgesamt 433 entsprechende Vorfälle. Bereits in den ersten sechs Monaten des Jahres 2025 wurden 293 Fälle registriert. Dieser Anstieg wird unter anderem auch auf verstärkte Kontrollen zurückgeführt.

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