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Eilantrag gegen Reiche: Linke zieht wegen umstrittener Äußerungen vor das Bundesverfassungsgericht

vor 2 Stunden
1 Min. Lesezeit

Die Linke zieht im Streit mit Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche vor das Bundesverfassungsgericht. Die Partei wirft der CDU-Politikerin vor, ihre Regierungsposition für parteipolitische Aussagen genutzt und damit gegen das Neutralitätsgebot verstoßen zu haben. Mit einem Eilantrag soll das Gericht nun kurzfristig über den Fall entscheiden. Mehrere Medien konnten den Antrag einsehen. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Kritik an Aussagen über die Linke


Auslöser ist unter anderem ein Video, das auf dem offiziellen Account des Bundeswirtschaftsministeriums veröffentlicht wurde. Darin sind Ausschnitte aus einer Rede Reiches vom 23. September zu sehen.


Die Ministerin bezeichnete es darin als problematisch für Berlin und den Wirtschaftsstandort Deutschland, wenn eine politische Partei Enteignungen fordere und entsprechende Vorhaben in ihrem Programm festhalte. Zugleich sprach sie davon, dass diese Partei „Antisemitismus offen lebt, die den Juden in dieser Stadt Angst macht“.


Vorwurf einer politischen Kampagne


Nach Ansicht der Linken überschritt Reiche damit die Grenzen, die für ein Regierungsmitglied gelten. In ihrem Antrag argumentiert die Partei, die Ministerin habe sich in ihrer amtlichen Funktion „einseitig und parteipolitisch“ positioniert. Außerdem sei sie „Teil einer systematischen Kampagne“ der CDU gegen die Linke, heißt es in dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.


Weitere juristische Schritte


Der Konflikt beschränkt sich unterdessen nicht auf Reiche. Nach dem Wahlerfolg der Linken in Berlin geht die Partei auch gegen weitere Politiker vor. Ihnen wird vorgeworfen, die Linke über soziale Netzwerke mit Antisemitismus oder Verbindungen zu kriminellen Clans in Verbindung gebracht zu haben.


Auf entsprechende anwaltliche Schreiben reagierten die Betroffenen unterschiedlich: Während einige der beanstandeten Beiträge inzwischen entfernt wurden, ließen andere ihre Veröffentlichungen weiterhin online.

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