Elterngeld bleibt bei 14 Monaten: Familienministerium plant höhere Leistungen für Eltern
Eltern sollen auch künftig insgesamt bis zu 14 Monate Basiselterngeld erhalten können. Die zunächst diskutierte Begrenzung auf zwölf Monate wird vorerst nicht weiterverfolgt. Aus dem Bundesfamilienministerium unter Leitung von Karin Prien (CDU) hieß es, ein überarbeiteter Referentenentwurf sei zur Abstimmung an die übrigen Ressorts weitergeleitet worden. Änderungen sind allerdings bei der Verteilung der Bezugsmonate zwischen den Elternteilen vorgesehen. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Hoher Spardruck im Familienministerium
Wie die anderen Ministerien steht auch das Familienressort vor der Aufgabe, Ausgaben zu reduzieren. Beim Elterngeld, dem größten Einzelposten im Haushalt des Ministeriums, sollen jährlich rund 500 Millionen Euro eingespart werden.
Um dieses Ziel zu erreichen, hatte Prien zunächst vorgeschlagen, den Anspruch auf Basiselterngeld von bislang 14 auf zwölf Monate zu begrenzen. Gleichzeitig war vorgesehen, die sogenannten Vätermonate von zwei auf drei Monate auszuweiten. Die vollständige Bezugsdauer sollte dann nur noch unter dieser Voraussetzung möglich sein.
Neue Verteilung zwischen den Elternteilen
Der aktuelle Entwurf sieht stattdessen ein verändertes Modell für die Aufteilung vor. Vier Monate sollen künftig jedem Elternteil fest zugeordnet werden. Weitere sechs Monate könnten die Partner flexibel untereinander verteilen. Für Alleinerziehende soll der Anspruch auf bis zu 14 Monate bestehen bleiben.
Das Ministerium verbindet mit der Neuregelung das Ziel, die gemeinsame Verantwortung für die Betreuung des Kindes zu stärken. Das Elterngeld solle dadurch „partnerschaftlicher“ gestaltet werden. Zudem werde es für Väter „finanziell attraktiver, eine aktive Rolle in der frühen Familienphase einzunehmen“, erklärte das Ressort.
Höhere Leistungen in einzelnen Bezugsmonaten
Auch bei der Höhe der Zahlungen sind Anpassungen vorgesehen. Für die vier fest zugewiesenen Monate sollen Eltern künftig 80 Prozent ihres vorherigen Nettoeinkommens erhalten. Bislang liegt der Satz bei 65 Prozent.
Für die übrigen Monate ist dagegen eine Absenkung auf 50 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens geplant. Zugleich sollen die Grenzen für die monatliche Leistung angehoben werden: Der Mindestbetrag soll künftig 330 Euro betragen, der Höchstbetrag 1.900 Euro. An diesen Punkten hält Prien nach bisherigem Stand ihrer Reform fest.
Kritik führte zu erneuter Prüfung
Die ursprüngliche Überlegung, die Bezugsdauer grundsätzlich auf zwölf Monate zu reduzieren, hatte in den vergangenen Wochen deutlichen Widerspruch ausgelöst. Zuletzt signalisierte Prien, die vorgesehenen Einsparungen nochmals überprüfen zu wollen. Dabei stellte sie auch in Aussicht, die bisherige Höchstdauer von 14 Monaten beizubehalten – eine Möglichkeit, die nun im überarbeiteten Entwurf berücksichtigt wird.

