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Führerschein-Reform: Weniger Pflichtstunden, mehr Online-Unterricht und transparente Preise

Der Erwerb eines Führerscheins soll künftig günstiger werden. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) stellte am Mittwoch „weiterentwickelte“ Eckpunkte einer umfassenden Reform der Fahrschulausbildung vor. Ziel ist es, Kosten zu senken und Abläufe zu vereinfachen. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Übungsfahrten mit vertrauten Begleitpersonen


Künftig könnten angehende Fahrerinnen und Fahrer praktische Erfahrung auch außerhalb der klassischen Fahrschule sammeln. Geplant ist eine sogenannte Laienausbildung: Übungsfahrten dürfen dann in Begleitung „einer nahestehenden Person“ erfolgen – etwa mit Eltern oder Freund:innen. Bedingungen dafür sind eine bestandene Theorieprüfung sowie mindestens sechs absolvierte Fahrstunden. Die Begleitperson muss seit mindestens sieben Jahren im Besitz eines Führerscheins sein, zudem ist eine Kennzeichnung des Fahrzeugs vorgeschrieben.


Digitalisierung statt Klassenraum


Ein weiterer Kernpunkt betrifft den Theorieunterricht. Die bisherige Pflicht zum Präsenzunterricht soll entfallen. Stattdessen können sich Fahrschüler:innen das notwendige Wissen vollständig online aneignen. Für Fahrschulen bedeutet das weniger Aufwand: Unterrichtsräume müssen nicht mehr zwingend vorgehalten werden, und auch detaillierte Vorgaben zu Lehr- und Lernmaterialien sollen wegfallen. Dadurch könnten sich die Betriebskosten verringern.


Weniger Prüfungsstoff, einfachere Bewertung


Auch der theoretische Prüfungsumfang wird reduziert. Die Anzahl der Fragen soll von derzeit 1169 auf etwa 840 sinken – also um knapp ein Drittel. Zusätzlich ist eine Vereinfachung des Bewertungssystems vorgesehen. Die verpflichtenden Sonderfahrten sollen drastisch gekürzt werden. Statt bislang zwölf sind künftig nur noch drei vorgesehen: jeweils eine Nachtfahrt, eine Autobahnfahrt und eine Überlandfahrt. Wer zusätzlich das Fahren mit Gangschaltung lernen möchte, braucht künftig ebenfalls weniger Übungsstunden. Statt zehn sind nur noch sieben Fahrstunden im Schaltwagen erforderlich.


Die praktische Prüfung soll insgesamt 40 Minuten umfassen. Davon entfallen 25 Minuten auf die eigentliche Fahrzeit.


Mehr Transparenz bei Preisen und Erfolgsquoten


Um Kosten besser vergleichbar zu machen, sollen Fahrschulen ihre Preise an eine zentrale Datenbank melden. Vergleichsportale könnten diese Daten abrufen und für Verbraucher:innen aufbereiten. Ein ähnliches Verfahren ist für Bestehensquoten geplant: Technische Prüfstellen sollen verpflichtet werden, Daten zum Erfolg praktischer Prüfungen zu übermitteln.


Politisches Verfahren


Die vorgestellten Reformansätze dienen nun als Grundlage für die Beratungen der Verkehrsministerkonferenz im März. Im Anschluss soll laut Schnieder zügig ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden.

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