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Hochseeschutz: Deutschland tritt internationalem UN-Abkommen zum Schutz der Ozeane bei

vor 43 Minuten
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Deutschland ist dem UN-Abkommen zum Schutz der Hohen See offiziell beigetreten. Bundesumweltminister Carsten Schneider hinterlegte dafür die entsprechende Ratifizierungsurkunde bei den Vereinten Nationen. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Damit ist der Beitritt Deutschlands zum internationalen Regelwerk vollzogen. Das Abkommen selbst war nach jahrelangen Verhandlungen Anfang 2026 in Kraft getreten.


Nationale Grundlage bereits geschaffen


Die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung in Deutschland hatte die Bundesregierung bereits Anfang Februar geschaffen. Mit dem Hochseeschutzgesetz wurde der entsprechende nationale Rahmen festgelegt.


Bundesumweltminister Carsten Schneider unterstrich die Bedeutung des Meeresschutzes: „Die Ozeane sind überlebenswichtig für uns Menschen. Sie erzeugen Sauerstoff, versorgen uns mit Nahrung und sind das größte Ökosystem des Planeten“, sagte Schneider. „Zugleich sind die Ozeane stark belastet durch Plastikmüll, Überfischung, Chemikalien und Klimawandel. Umso wichtiger sind Gebiete, in denen die Meeresnatur sich wieder erholen kann.“


Neue Vorgaben für deutsche Akteur


Für Deutschland gelten die Bestimmungen des Abkommens nach Angaben des Bundesumweltministeriums 30 Tage nach dem offiziellen Beitritt verbindlich. Damit müssen sich ab dem 21. Oktober unter anderem Schiffe unter deutscher Flagge sowie deutsche Hochseeforscheran die neuen internationalen Vorgaben halten.


Erste Konferenz 2027 geplant


Ein wichtiger nächster Schritt ist die erste Konferenz der Vertragsstaaten. Die sogenannte Ozean-COP des UN-Hochseeschutzabkommens soll im Januar 2027 in New York zusammenkommen. Dort sollen die Vertragsstaaten die weitere Umsetzung des Abkommens beraten.

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