Kartellamt greift durch: Amazon muss Preisvorgaben für Drittanbieter auf dem Marketplace aufgeben
- Redaktion Mittagsmagazin

- vor 1 Tag
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Das Bundeskartellamt verschärft den Druck auf Amazon: Die Wettbewerbsbehörde geht gegen unzulässige Preisvorgaben vor, die der Konzern unabhängigen Verkäufer:innen auferlegt haben soll. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.
Konkret untersagt die Behörde dem US-Unternehmen, Höchstpreise für Angebote festzusetzen, die über den „Amazon Marketplace“ von Drittanbietern eingestellt werden.
Millionenforderung gegen den Konzern
Zusätzlich zur Untersagung verhängte das Kartellamt eine Zahlungspflicht in Höhe von rund 59 Millionen Euro. Begründet wird dies damit, dass Amazon bislang an seinen eigenen Preisleitplanken festgehalten habe, obwohl diese aus Sicht der Behörde rechtswidrig seien.
Bedeutung des Marktplatzes
Amazon tritt nicht nur als Händler eigener Produkte auf. Über seinen „Marketplace“ öffnet der Konzern seine Plattform auch für externe Anbieter, die dort unter anderem Sportschuhe, Elektronikartikel oder Bekleidung verkaufen. Nach Angaben des Kartellamts entfällt rund 60 Prozent des Amazon-Umsatzes in Deutschland auf diesen Marktplatz.
Druck auf Drittanbieter
Wer als externer Händler über den Marktplatz verkauft, muss sich an die von Amazon gesetzten Regeln halten. Werden Preise als zu hoch eingestuft, drohen Konsequenzen: Angebote können entfernt werden oder verlieren ihre Sichtbarkeit – sie werden nicht mehr prominent angezeigt und geraten damit faktisch ins Abseits. Das Kartellamt kritisiert, dass dies für die betroffenen Anbieter erhebliche Umsatzverluste nach sich ziehen kann.
Reaktion von Amazon
Amazon weist die Vorwürfe zurück und kündigte an, juristisch gegen die Entscheidung vorzugehen. Der Konzern argumentiert, die Anordnung führe dazu, dass ausgerechnet Amazon als einziger Einzelhändler in Deutschland gezwungen werde, für Kund:innen nicht wettbewerbsfähige Preise hervorzuheben.



