top of page

KI-Streit bei WhatsApp: EU-Kommission zwingt Meta zur Öffnung für konkurrierende Chatbots

Der US-Technologiekonzern Meta soll in seinem Messenger-Dienst WhatsApp nicht nur den hauseigenen KI-Chatbot anbieten, sondern auch Lösungen konkurrierender Anbieter zulassen. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Aus Sicht der EU-Kommission besteht sonst die Gefahr, dass kleinere Unternehmen vom Markt gedrängt werden. Sollte Meta der Aufforderung nicht nachkommen, hat die Kommission deutlich gemacht, dass sie europäische Vorschriften nötigenfalls mit verbindlichen Maßnahmen durchsetzen wird.


Hintergrund: Änderung der Nutzungsbedingungen


Nach Darstellung von Meta hatte sich zuletzt ein bestimmtes Geschäftsmodell etabliert: Unternehmen, die sich ausschließlich auf Künstliche Intelligenz spezialisieren, boten ihre Chatbots über WhatsApp an und nutzten dabei die Infrastruktur und Reichweite des Konzerns. Als Reaktion darauf passte Meta im Oktober seine Regeln an. Firmen, deren Kerngeschäft unmittelbar in der Entwicklung von KI liegt, wurden von der sogenannten Unternehmens-Chat-Funktion ausgeschlossen. Damit wollte der Konzern verhindern, dass externe KI-Anbieter seine Plattform als Vertriebsweg verwenden.


Vorwurf aus Brüssel: Verstoß gegen Wettbewerbsrecht


Genau gegen diese Praxis richtet sich nun das Vorgehen der EU-Kommission. Nach Einschätzung der Behörde könnte Meta mit diesem Schritt gegen europäische Wettbewerbsregeln verstoßen. Insbesondere kleinere Anbieter liefen Gefahr, einen „irreparablen Schaden“ zu erleiden. „Wir können nicht zulassen, dass die dominanten Technologiekonzerne ihre Marktmachts ausnutzen, um sich einen unfairen Vorteil zu verschaffen“, erklärte Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera.


Meta weist Kritik zurück


Der Konzern reagierte prompt und widersprach den Vorwürfen. „Es gibt keinen Grund für die EU einzugreifen“, ließ eine Sprecherin verlauten. Formal hat Meta nun die Möglichkeit, auf die Beanstandungen zu antworten. Hält die Kommission im Anschluss an ihrer Bewertung fest, kann sie vorläufige Maßnahmen ergreifen und eine Anpassung der Geschäftsbedingungen anordnen. Andernfalls drohen finanzielle Sanktionen in Form von Bußgeldern.

bottom of page