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Neuer Monat, neue Änderungen: Das ändert sich im Juni

Der Juni hält eine Reihe Neuerungen bereit – von verbesserten Schutzrechten für Frauen nach Fehlgeburten über umweltfreundlichere Elektronik bis hin zu schnelleren Abläufen beim Stromanbieterwechsel. Alles dazu in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Neuer Mutterschutz nach Fehlgeburten


Ab dem 1. Juni 2025 haben Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, endlich einen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutz. Für Verluste ab der 13. Schwangerschaftswoche stehen Betroffenen zwei Wochen Erholungszeit zu. Bei einer Fehlgeburt nach der 17. Woche sind es sechs Wochen, ab der 20. Woche sogar acht Wochen Mutterschutz. Bislang mussten Frauen sich nach einer Fehlgeburt vor der 24. Woche selbst um eine Krankschreibung kümmern. Mit der neuen Regelung wird nun eine klare Auszeit ermöglicht, um sich körperlich und emotional zu regenerieren.


Sicherheitscheck für Gasanlagen in Campern


Wer mit einem Wohnmobil oder Wohnwagen unterwegs ist, muss ab Juni die Flüssiggasanlage regelmäßig kontrollieren lassen. Laut ADAC ist die erste Überprüfung durch einen Sachverständigen spätestens bis zum 19. Juni fällig. Danach ist alle zwei Jahre eine erneute Prüfung vorgeschrieben. Die neuen Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sollen die Sicherheit beim Kochen, Kühlen und Heizen im Fahrzeug erhöhen und Unfälle vermeiden.


Längere Lebensdauer für Smartphones und Tablets


Für mobile Endgeräte gibt es ab dem 20. Juni strengere Anforderungen: Smartphones und Tablets müssen nach mindestens 800 Ladezyklen noch mindestens 80 % ihrer Akkukapazität besitzen. Darüber hinaus sind Hersteller verpflichtet, Ersatzteile für sieben Jahre nach Verkaufsende verfügbar zu halten und Updates für Betriebssysteme für mindestens fünf Jahre bereitzustellen. Dieses Vorgehen soll die Umweltbelastung durch Elektronikmüll deutlich verringern.


Barrierefreiheit im Netz wird Pflicht


Ab dem 28. Juni müssen Online-Shops und Webseiten von Unternehmen barrierefrei gestaltet sein. Das bedeutet unter anderem, dass Bilder mit Textalternativen versehen, Videos untertitelt und Schriftgrößen ausreichend groß sein müssen. Ein Portal gilt als barrierefrei, wenn es „für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar“ ist. Diese Vorschrift betrifft auch Bankdienstleistungen und Ticketportale, ausgenommen sind kleine Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitenden.


Stromanbieterwechsel künftig in nur einem Tag


Ab dem 6. Juni schreibt eine neue EU-Richtlinie vor, dass der technische Wechsel des Stromanbieters werktags innerhalb von 24 Stunden erledigt sein muss. Bisher konnte dieser Prozess deutlich länger dauern. Wichtig: Die vertraglichen Kündigungsfristen bleiben unverändert und müssen weiterhin eingehalten werden. Diese Umstellung sorgt für mehr Schnelligkeit und Komfort beim Anbieterwechsel.


Start der Sommerferien in einigen Bundesländern


Das Schuljahr neigt sich dem Ende zu, und die Sommerpause beginnt bald. Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eröffnen am 27. Juni die Ferienzeit. Bayern folgt traditionell zuletzt und verabschiedet die Schülerinnen und Schüler erst am 1. August in die Sommerferien. Zwischen dem 27. Juni und dem 10. August sind somit nahezu alle Schüler in Deutschland in den wohlverdienten Ferien.

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